Frage an Edith Sitzmann von Philip S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
Innenminister Gall möchte das seit 2010 bestehende nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol auch auf Getränkeautomaten und Bringdienste ausweiten. Während Ministerpräsident Kretschmann das Vorhaben unterstützt, gibt es in der Grünen und SPD Basis generelle Zweifel an der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit des deutschlandweit einzigartigen Experimentes.
Als Landtagsabgeordnete meines Wahlkreises interessiert mich Ihre persönliche Meinung zu folgenden Fragen:
- Wo sehen Sie die konkret messbaren, signifikanten Verbesserungen, die durch das Verkaufsverbot erreicht werden konnten?
- Sind diese Verbesserungen ausreichend, um die Beschränkungen der individuellen Freiheit des mündigen Bürgers zu rechtfertigen?
- Sind Sie der Meinung, dass die abseits des Verbotes bestehenden Jugendschutzvorschriften konsequent genug umgesetzt werden?
- Sehen Sie das Verbot überhaupt als Maßnahme des Jugendschutzes oder geht es darum, unkontrollierte öffentliche Saufgelage zu unterbinden? Wenn letzteres zutrifft, ist das gelungen? Welche Möglichkeiten gäbe es zusätzlich/stattdessen?
- Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur kontrollierten Legalisierung von Cannabis? Auch dort geht es um die Frage, ob mit Prävention und der Anerkennung von Realitäten mehr zu erreichen ist, als durch Verbote.
Ich freue mich auf Ihre Antwort, liebe Grüße!