Wählen ab 16 Jahren auf Kommunalebene

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, das aktive Wahlrecht auf Kommunalebene auf 16 Jahre abzusenken, wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
46
Dagegen gestimmt
36
Enthalten
1
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias HeyMatthias HeySPD15 - Gotha II Dafür gestimmt
Portrait von Michael HeymMichael HeymCDU12 - Schmalkalden-Meiningen I Dagegen gestimmt
Portrait von Björn HöckeBjörn HöckeAfD1 - Eichsfeld I Nicht beteiligt
Portrait von Uwe HöhnUwe HöhnSPD18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun HolbeGudrun HolbeCDU11 - Kyffhäuserkreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Elke HolzapfelElke HolzapfelCDU8 - Unstrut-Hainich-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Mike HusterMike HusterDIE LINKE36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Margit JungMargit JungDIE LINKE41 - Gera I Dafür gestimmt
Portrait von Ralf KalichRalf KalichDIE LINKE33 - Saale-Orla-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Jörg KellnerJörg KellnerCDU16 - Sömmerda / Gotha III Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf KießlingOlaf KießlingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Roberto KobeltRoberto KobeltDIE GRÜNEN36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Ein Portrait von Katharina König-Preuss. Sie trägt eine schwarze Bluse, schulterlange dunkle Haare und lächelt in die Kamera. Katharina König-PreussDIE LINKE29 - Saalfeld-Rudolstadt II Dafür gestimmt
Portrait von Knut KorschewskyKnut KorschewskyDIE LINKE19 - Sonneberg I Dafür gestimmt
Portrait von Maik KowalleckMaik KowalleckCDU29 - Saalfeld-Rudolstadt II Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer KräuterRainer KräuterDIE LINKE28 - Saalfeld-Rudolstadt I Dafür gestimmt
Jens Krumpefraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Jörg KubitzkiJörg KubitzkiDIE LINKE8 - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Tilo KummerTilo KummerDIE LINKE18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Dafür gestimmt
Portrait von Frank KuschelFrank KuschelDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Diana LehmannDiana LehmannSPD21 - Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV Dafür gestimmt
Portrait von Annette LehmannAnnette LehmannCDU9 - Unstrut-Hainich-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Ina LeukefeldIna LeukefeldDIE LINKE21 - Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV Dafür gestimmt
Portrait von Christine LieberknechtChristine LieberknechtCDU31 - Weimar I / Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Christina LiebetrauChristina LiebetrauCDU13 - Schmalkalden-Meiningen II Dagegen gestimmt
Wahlzettel

Zukünftig dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen in Thüringen teilnehmen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNEN wurde dem Gesetzesentwurf der Landesregierung mit 47 Jastimmen bei 36 Neinstimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

In einer separaten Abstimmung wurde zuvor auch die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses angenommen, der dem Gesetzesentwurf mit kleinen Veränderungen bereits ebenfalls seine Zustimmung gab. Aufgrund langer Beratungen im Ausschuss wurde der von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger bereits im März 2015 vorgestellte Entwurf des Gesetzestextes erst rund acht Monate später beschlossen.

Bei den nächsten Kommunalwahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind nun zusätzlich rund 30.000 junge Thüringerinnen und Thüringer stimmberechtigt.

Die Opposition aus CDU kritisierte die alleinige Anpassung des aktiven Wahlrechtes, ohne das passive Wahlrecht ebenfalls herabzusenken. Darüber hinaus würde CDU Abgeordneten Jörg Kellner zur Folge auch die Wahlbeteiligung nicht steigen, der zusätzlich die Befürchtung teilt, dass sich vermehrt undemokratische Parteien daran versuchen, die Jugendlichen zu beeinflussen.

Neben der Änderung des Kommunalwahlrechtes wollte die Rot-Rot-Grüne Landesregierung auch gleichzeitig die Landesverfassung ändern, um im selben Schritt das Wahlrechtalter auf Landesebene von 18 auf 16 Jahren herabzusenken. Da die CDU und AfD Fraktionen allerdings dagegen votierten, scheiterte die Verfassungsänderung an der Zweidrittelmehrheit.

 

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