Entschädigung verurteilter homosexueller Menschen nach 1945

Der Antrag zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen nach 1945 wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien Linke, Grüne, und SPD sowie der CDU angenommen. Die AfD stimmte geschlossen gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
8
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias HeyMatthias HeySPD15 - Gotha II Dafür gestimmt
Portrait von Michael HeymMichael HeymCDU12 - Schmalkalden-Meiningen I Dafür gestimmt
Portrait von Björn HöckeBjörn HöckeAfD1 - Eichsfeld I Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe HöhnUwe HöhnSPD18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun HolbeGudrun HolbeCDU11 - Kyffhäuserkreis II Nicht beteiligt
Portrait von Elke HolzapfelElke HolzapfelCDU8 - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Mike HusterMike HusterDIE LINKE36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Margit JungMargit JungDIE LINKE41 - Gera I Dafür gestimmt
Portrait von Ralf KalichRalf KalichDIE LINKE33 - Saale-Orla-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Jörg KellnerJörg KellnerCDU16 - Sömmerda / Gotha III Dafür gestimmt
Portrait von Olaf KießlingOlaf KießlingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Roberto KobeltRoberto KobeltDIE GRÜNEN36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Ein Portrait von Katharina König-Preuss. Sie trägt eine schwarze Bluse, schulterlange dunkle Haare und lächelt in die Kamera. Katharina König-PreussDIE LINKE29 - Saalfeld-Rudolstadt II Dafür gestimmt
Portrait von Knut KorschewskyKnut KorschewskyDIE LINKE19 - Sonneberg I Dafür gestimmt
Portrait von Maik KowalleckMaik KowalleckCDU29 - Saalfeld-Rudolstadt II Nicht beteiligt
Portrait von Rainer KräuterRainer KräuterDIE LINKE28 - Saalfeld-Rudolstadt I Nicht beteiligt
Jens Krumpefraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Jörg KubitzkiJörg KubitzkiDIE LINKE8 - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Tilo KummerTilo KummerDIE LINKE18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Nicht beteiligt
Portrait von Frank KuschelFrank KuschelDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Annette LehmannAnnette LehmannCDU9 - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Diana LehmannDiana LehmannSPD21 - Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV Dafür gestimmt
Portrait von Ina LeukefeldIna LeukefeldDIE LINKE21 - Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV Dafür gestimmt
Portrait von Christine LieberknechtChristine LieberknechtCDU31 - Weimar I / Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Christina LiebetrauChristina LiebetrauCDU13 - Schmalkalden-Meiningen II Dafür gestimmt

Der Antrag der Regierungsparteien wurde mit der Begründung eingereicht, dass die Gesetzgebung gegenüber homosexueller Menschen nach 1945 in beiden deutschen Staaten unverändert blieb. Der Europäische Gerichtshof hatte zudem entschieden, dass das dadurch entstandene Leid gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt.

In der BRD waren nach den Artikeln 175 und 175a des StGB sämtliche homosexuelle Handlungen unter Männern bis August 1969 strafbar. Von Anfang September 1969 bis Juni 1994 galten unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen.

Aber auch in der DDR wurde gleichgeschlechtliche Liebe diskriminiert. 1950 wurde zwar zur vor-nationalsozialistischen Fassung des Artikels 175 des Strafgesetzbuches zurückgekehrt, eine Legalisierung der Homosexualität fand jedoch erst 1968 statt. Erst dann wurde der Artikel 175a der nationalsozialistischen Gesetzgebung entfernt. Deswegen gab es auch hier bis 1989 verschiedene Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen.

Außerdem sei zu beachten, dass das Alter der betroffenen Personen schon fortgeschritten ist und man bemüht sein solle, eine schnelle und vor allem unbürokratische Lösung zu finden, damit das erlittende Unrecht zügig entschädigt werden kann.

Die anwesenden Abgeordneten der SPD, Linken, Grünen und CDU stimmten geschlossen für den Antrag, die AfD dagegen, da sie verfassungsrechtliche Bedenken habe. Nur die Judikative wäre dazu berechtigt Strafurteile aufzuheben.