Entschädigung verurteilter homosexueller Menschen nach 1945

Der Antrag zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen nach 1945 wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien Linke, Grüne, und SPD sowie der CDU angenommen. Die AfD stimmte geschlossen gegen den Antrag.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
8
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.

Der Antrag der Regierungsparteien wurde mit der Begründung eingereicht, dass die Gesetzgebung gegenüber homosexueller Menschen nach 1945 in beiden deutschen Staaten unverändert blieb. Der Europäische Gerichtshof hatte zudem entschieden, dass das dadurch entstandene Leid gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt.

In der BRD waren nach den Artikeln 175 und 175a des StGB sämtliche homosexuelle Handlungen unter Männern bis August 1969 strafbar. Von Anfang September 1969 bis Juni 1994 galten unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen.

Aber auch in der DDR wurde gleichgeschlechtliche Liebe diskriminiert. 1950 wurde zwar zur vor-nationalsozialistischen Fassung des Artikels 175 des Strafgesetzbuches zurückgekehrt, eine Legalisierung der Homosexualität fand jedoch erst 1968 statt. Erst dann wurde der Artikel 175a der nationalsozialistischen Gesetzgebung entfernt. Deswegen gab es auch hier bis 1989 verschiedene Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen.

Außerdem sei zu beachten, dass das Alter der betroffenen Personen schon fortgeschritten ist und man bemüht sein solle, eine schnelle und vor allem unbürokratische Lösung zu finden, damit das erlittende Unrecht zügig entschädigt werden kann.

Die anwesenden Abgeordneten der SPD, Linken, Grünen und CDU stimmten geschlossen für den Antrag, die AfD dagegen, da sie verfassungsrechtliche Bedenken habe. Nur die Judikative wäre dazu berechtigt Strafurteile aufzuheben.