Schleswig-Holstein - Fragen & Antworten

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Antwort von Kai Vogel
SPD
• 21.09.2021

Die Anwesenheitspflicht wurde während der Zeit der Pandemie zwar beibehalten, doch vielfach wurde diese durch Distanzunterricht - wie Sie es fordern - etwas abgewandelt. Die Pflicht des Unterrichtens zuhause gilt und galt im übrigen nicht, da die Schulpflicht und deren Durchführung eine hoheitliche Pflicht ist.

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