Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass Ihre Vorhaltungen inzwischen hinlänglich entkräftet wurden. Niemand von uns möchte jemanden "deportieren".
für den Konsum von Cannabis gilt auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz und ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen. Konkret gibt es bei dem Thema aber keinerlei weitere Regularien.
Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Wir setzen uns dafür ein den Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt auszubauen
Nach meiner Information sind wohl immer noch die steuerrechtlichen Fragen zu klären. Dies soll wohl demnächst erfolgt sein. Morgen 4.4.2024 ist Finanzausschuss
das Beamtengesetz soll in dieser Frage geändert werden.