(...) Abs. 3 der GO LT LSA: Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen der Presse und anderen Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden. (...)
(...) die Ausschüsse des Landtages tagen in nichtöffentlicher Sitzung. So werden auch die Petitionen in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Die Petitionen werden nach den Grundsätzen des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden bearbeitet. (...)
Meine Antwort zur Frage bezüglich der Veröffentlichung von Protokollen aus dem Petitionsausschuss muss ich korrigieren.
(...) In Bayern hingehen finden Sitzungen des Petitionsausschusses grundsätzlich öffentlich statt. Bei einer Delegationsreise nach Bayern im November 2017 konnten die Mitglieder des sachsen-anhaltischen Ausschusses diese Praxis erleben. (...)