Frage an Verena Späthe von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum werden die Protokolle des Petitionsausschusses des Landtages LSA nicht im Internet veröffentlicht?
Sehr geehrter Herr K.,
gemäß § 61 der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 47 der
Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt obliegt dem
Petitionsausschuss die Behandlung der an den Landtag gerichteten Bitten und
Beschwerden (Petitionen). Der Petitionsausschuss arbeitet nach den vom
Landtag beschlossenen Grundsätzen. Die entsprechende Drucksache 7/11 finden
Sie auf der Homepage des Landtages. Entsprechend § 85 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Landtages sind die Sitzungen der Ausschüsse
grundsätzlich nicht öffentlich. Der Petitionsausschuss weicht nur
entsprechend § 85 Abs. 2 GO LT LSA bei Anhörungen von dieser Praxis ab.
Aufgrund der nichtöffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses gilt §87
Abs. 3 der GO LT LSA: Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen
der Presse und anderen Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Verena Späthe