In Rheinland-Pfalz, so wie in anderen Bundesländern, haben wir keine gesetzlich festgelegte Frist für die Einspeisegenehmigung von Anlagen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen beim Bund und den übrigen Ländern kontinuierlich. Eine abschließende Festlegung ist bisher nicht erfolgt.
Um Sachthemen kann es reell noch nicht gegangen sein, da aufgrund der Sommerpause und den Haushaltsberatungen seit dem Fraktionsvorstandswechsel und dem Einzug von Dr. Alscher in den Landtag noch keine Gelegenheit war, in der Tiefe sachpolitisch miteinander zu diskutieren.
Der Referentenentwurf des Bundministeriums der Justiz liegt den Ländern nun aktuell im Rahmen der Ressortbeteiligung zur Stellungnahme vor. Die von Ihnen vorgebrachten Aspekte werden im Rahmen dieser Beteiligung geprüft und berücksichtigt.
Wir begrüßen, dass das BM für Justiz die benötigte Reform der Betreuervergütung einleitet und grundsätzlich auch eine Steigerung der Vergütungen vorsieht.
Es ist geplant, spätestens im Oktober 2024 die auf der Grundlage von valideren Daten berechneten Hebesätze (die aber immer noch letztlich nur Schätzungen sein werden) zu veröffentlichen.