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Lisett Stuppy
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Frage von Markus O. •

Warum ist in RLP die Polizeizulage nicht wie auf Bundesebene auch ruhegehaltsfähig?

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Vielen Dank für ihre Frage. In Rheinland-Pfalz gab es für wenige Jahre eine Regelung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen im Bereich Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug, die mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 abgeschafft wurde. 

Hintergrund ist, dass diese Zulagen nicht ein besonderes Amt, sondern eine besondere Funktion honorieren und ihre Besoldungs- bzw. Versorgungswirksamkeit verlieren, wenn die Funktion nicht mehr wahrgenommen wird. Mit dem Eintritt in den Ruhestand wird die Einsatztätigkeit eingestellt und es entfällt somit die Begründung für die Gewährung der Zulage. 

Lediglich Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben zwischenzeitlich die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen wiedereingeführt. Gegenwärtig ist in Rheinland-Pfalz nicht beabsichtigt die Ruhegehaltfähigkeit wiedereinzuführen.

Herzliche Grüße, Lisett Stuppy

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