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Zoe Mayer
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Frage von Sebastian L. •

Wie stehen Sie zum Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes?

Sehr geehrte Frau Mayer,

das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite einen Gesetzentwurf zu einem Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Steuerlich werden hier insbesondere Personen mit hohen Steuersätzen begünstigt. Wie stehen die Fraktion der Grünen und Sie - auch im Hinblick auf die Ablehnung der Kindergrundsicherung durch den Bundesfinanzminister - zu diesem Gesetzentwurf?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
sebastian l.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

im Zukunftsfinanzierungsgesetz sind viele gute Punkte enthalten, wie zum Beispiel die Lösung der sogenannten Dry-Income-Problematik von Startups. Diese können durch die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen das Instrument von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen viel besser als Gehaltsergänzung nutzen und dadurch qualifizierte Beschäftigte für ihre Startups gewinnen.

Es gibt aber auch eine Reihe von Aspekten, mit denen wir Grünen bislang noch nicht zufrieden sind, da diese den Haushalt unnötig belasten und insbesondere gutverdienenden Menschen zugutekommen würden. Vier Punkte sind hier besonders relevant. Die schon beschriebene Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll zusätzlich so verändert werden, dass die Erträge daraus nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern stattdessen mit einem pauschalen Steuersatz von 25% besteuert werden müssen. Ebenso soll eine Nachversteuerung bei frühzeitiger Veräußerung der zunächst steuerfrei gewährten Mitarbeiterkapitalbeteiligung nur pauschal mit 25 % erfolgen. Das ist gut für alle Hochverdiener*innen und schlecht für die Geringverdiener*innen. Außerdem sollen der steuerliche Freibetrag für die Gewährung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf ganze 5.000 Euro mehr als verdreifacht werden. Und dass, obwohl der Freibetrag erst vor kurzem angehoben wurden und es keinerlei Indizien dafür gibt, welche positiven Effekte von einer weiteren Erhöhung ausgehen würden. Es ist jedoch klar, dass diese Erhöhung des Freibetrags den Haushalt um einen dreistelligen Millionenbetrag belasten würde. Daher lehnen wir als Fraktion diese Punkte ab.

Der dritte kritische Punkt ist aus unserer Sicht die Anpassung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese ist für Geringverdiener*innen gedacht, um diesen dabei zu helfen, ein Sparguthaben aufzubauen. Daher gilt sie Stand heute auch nur für Menschen unterhalb der Einkommensgrenze von 20.000 Euro (ledige Personen). Diese Einkommensgrenze soll nun gänzlich abgeschafft werden und zusätzlich noch der Höchstbetrag der Sparzulage von aktuell 400 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Grundsätzlich ist eine Anpassung der Obergrenzen und Höchstbeträge im Verhältnis zur Inflation angemessen, aber eine komplette Abschaffung der Einkommensgrenze ist nicht im Sinne des Instruments und wird daher von uns abgelehnt.

Zuletzt plant das BMF im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes umsatzsteuerliche Erleichterungen für die Finanzbranche, die aus unserer Sicht nicht notwendig sind und mit über 200 Mio. Euro pro Jahr den Haushalt unnötig belasten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Zoe Mayer

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