wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrte Frau Mayer,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Guten Tag,
ich habe dem Antrag einer allgemeinen Impfpflicht, letztendlich dem einer allg. Impfpflicht ab 60 Jahren, bei der Abstimmung im Bundestag am 07.04.2022 zugestimmt.
Ich bin der Meinung, dass es nach den letzten beiden Pandemiejahre nötig ist, eine vielgeforderte Weitsicht zu wahren und dementsprechend zu handeln. Die Abstimmung war in der Tat eine schwierige Abwägung von Freiheitsrechten jedes Einzelnen, jedoch wäre eine Impfpflicht eine verlässliche Vorsorge gewesen. Eine Vorsorge vor einer erneuten Überlastung unseres Gesundheitssystems sowie möglichen Alltagseinschränkungen im kommenden Winter.
In Anbetracht der sich seit zwei Jahren dynamisch entwickelnden Pandemie, wäre dieser Schritt nach meiner Einschätzung der Richtige gewesen.
Viele Grüße,
Zoe Mayer