Welche Spezifikationen gibt es für den Impfstoff, der im Gesetzentwurf festgelegt werden soll?
Guten Tag, Frau Mayer,
nachdem Sie den Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 Jahren mitgezeichnet haben, können Sie mir sicherlich beantworten:
Welcher Impfstoff soll verimpft werden?
Wie zuverlässig wirkt er?
Wie verträglich ist er?
Wer haftet bei Impffolgen?
Werden die Impfstoffe nur für medizinische Zwecke geeignete Inhaltsstoffe enthalten?
Werden nur komplett zugelassene Impfstoffe (also keine Notfallzulassung!) genutzt?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin S.
Guten Tag,
bei dem von mir unterstützen Gesetzesentwurf zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren wären hinsichtlich des Impfstoffes keine spezifischen Festlegungen getroffen worden.
Zwingend notwendig wäre eine positive Bewertung des Impfstoffes durch die europäische Arzneimittelbehörde (EMA), sowie eine Zulassung durch die Europäische Kommission.
Diese Voraussetzungen sind bei allen derzeitig verfügbaren Impfstoffen gegeben. Dazu ist klinisch belegt, dass diese wirksam und sicher sind.
Da der von Ihnen erwähnte Antrag für eine allgemeine Impfpflicht bei der Abstimmung im Bundestag keine ausreichende Mehrheit erhalten hat, wird es zunächst keine allgemeine Impf- bzw. Nachweispflicht geben.
In wieweit dieses Thema bei eventuell steigenden Fallzahlen im kommenden Herbst erneut von Relevanz sein sollte, wird sich zeigen. Schutzimpfungen sind jedoch nach aktuellem Stand der Forschung die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien, dem Infektionsgeschehen und damit auch vor der Überlastung von Intensivstationen der Krankenhäuser.
Viele Grüße,
Zoe Mayer