Sehr geehrte Frau Mayer, passen Kinderehen und Menschenrechte zusammen?
Sehr geehrter Herr K.,
minderjährige in Deutschland sollen vor zu früher Heirat geschützt werden. Es gelten klare Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden.
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.
Wir Grüne im Bundestag machen Politik für ein kinderfreundliches Land. Ganz wichtig ist es uns, dass die Kinderrechte unmissverständlich im Grundgesetz stehen. Es muss klar sein, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben; auf Schutz, auf Förderung und auf Mitwirkung.
Was wir umsetzen:
• Die Kinderrechte im Grundgesetz ausformulieren.
• Die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland besser umsetzen.
• Kinder mit aller Kraft vor Vernachlässigung, emotionaler und körperlicher Misshandlung oder sexuellem Missbrauch bewahren.
• Auch in der digitalen Welt für Teilhabe, Förderung und Schutz von Kindern sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Zoe Mayer & Team