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Zoe Mayer
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Frage von Jochen T. •

Kennen sie die Empfehlungen der Schweizer zum Grenzwert im Verkehr /THC und bedeutet dies das in Deutschland seit 1997 auch Nüchterne Systematisch verfolgt wurden, gibt es nun Reformen?

Da in der Schweiz Modellprojekte beschlossen wurden, ging es dort um Evidenzbasierte Grenzwertfestlegung.
Daraus wird ersichtlich dass Deutschland systematisch und willkürlich gehandelt hat und unberauschte Bürger von Beruf und gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt wurden/werden, warum wird nicht sofort etwas daran geändert?
Zitat:S.6/45,
Der Grenzwert wird auf einen Risiko-Grenzwert von 3 ng/mL THC im Vollblut angehoben. Damit werden
diejenigen Lenker belangt, die tatsächlich messbare Beeinträchtigungen aufweisen. Unter der Berücksichtigung einer Toleranz von 30% gilt die Fahrunfähigkeit ab einem Wert von 4.3 ng/mL THC als erwiesen"
Wenn dort von Unfähigkeit ab 4,3NG Vollblut die Rede ist entspräche dies ca.8,6Ng in Serum hier wird aber eine Fahrunfähigkeit bei bereits 1Ng Serum angeordnet!
https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/forschungsberichte/forschungsberichte-cannabis/bericht_thc-grenzwerte_strassenverkehr.pdf.download.pdf/Bericht_THC-Grenzwerte_Strassenverkehr.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

ich bin der Meinung, wer berauscht ist, darf nicht Auto fahren. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen bisher erleben. Vom Entzug des Führerscheins sind dabei auch Menschen bedroht, die Drogen für den Eigengebrauch im Auto mit sich führen, ohne sie konsumiert zu haben. Das finde ich falsch. Im Zuge der kontrollierten Freigabe von Cannabis setzt sich die Grüne Bundestagsfraktion dafür ein, dass ein angemessener Grenzwert für THC festgelegt wird. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich THC ungleichmäßig abbaut. Es kann auch dann noch nachweisbar sein, wenn keine Beeinträchtigung mehr vorliegt. 

Mit freundlichen Grüßen

Zoe Mayer

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