Eines der größten Niedriglohnländer-Europas - Wie sehen Sie die Tatsache, dass unter der Regierung von Rot-Grün im Jahr 2002 die Hartz-Reformen mit Unterstützung der Grünen eingeführt wurden?
Wie sehen Sie die Tatsache, dass unter der Regierung von Rot-Grün im Jahr 2002 die Hartz-Reformen mit Unterstützung der Grünen eingeführt wurden?
Diese Reformen haben zwar einen großen Markt für gering bezahlte Arbeit geschaffen und Menschen in Beschäftigung gebracht, aber die Arbeitnehmer können sich nicht angemessen absichern und müssen im Rentenalter auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Dadurch werden diese Beschäftigungen und auch die Unternehmen vom Steuerzahler subventioniert.
Wann wird dieser große Fehler behoben und der Mindestlohn von 12€ ist auch keine wirkliche Verbesserung für Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen. Was ist der Plan der Grünen, um diese Situation anzugehen?
Sehr geehrter D.,
Hartz IV war das Herzstück der „Agenda 2010“, mit der die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Wirtschaft des Landes anschieben und die Sozialsysteme umbauen wollte. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) sollte eine aktivierende Grundsicherung geschaffen werden, die das soziokulturelle Existenzminimum sichern und die Aufnahme von Erwerbstätigkeit fördern sollte. Die Maßnahmen zur Reform des Sozialstaates lösten bundesweit kontroverse Debatten aus. Kernpunkte der Debatten waren die Verkürzung des Arbeitslosengeldes sowie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Da Hartz IV dem Anspruch des Menschen auf Würde und Achtung nicht gerecht wurde, haben wir in der Vergangenheit wiederholt Verbesserungen an Hartz IV gefordert wie zum Beispiel die Aufstockung der Regelsätze.
Um Hartz IV zu überwinden, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit unseren Koalitionspartnern in dieser Legislaturperiode das Bürgergeld-Gesetz erarbeitet, welches zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getreten ist und das umstrittene Hartz IV abgelöst hat. Der Wechsel von der Grundsicherung hin zum Bürgergeld gilt als eine der größten Sozialreformen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Durch das Bürgergeld steigen die Regelsätze, zum Beispiel für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro beim Harz IV auf 502 Euro beim Bürgergeld. Der Schwerpunkt liegt bei dem Bürgergeld außerdem vor allem auf der Weiterbildung der Arbeitslosen, um die Menschen besser zu qualifizieren und dauerhaft in Arbeit zu bringen. Durch ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich will das Bürgergeld ab dem 1. Juli besonders für Geringqualifizierte Anreize für eine Ausbildung oder Umschulung schaffen. Auch höhere Zuverdienstgrenzen sind im Bürgergeld vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Zoe Mayer