der Stadt Karlsruhe und dem Land ist der Erhalt von Kulturdenkmälern wichtig. Warum hat der Eigentümer dann bei Renovierungsarbeiten Kosten für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu tragen?
erhebliche Mehrkosten der Baumassnahme, Zeitaufwand Rechnungen zu prüfen und zu bezahlen auf Angemessneheit, Verhinderung von Baumassnahmen/Renovierungsmassnahmen durch diese Bürokratie und durch diese Zusatzkosten
Sehr geehrte Fr. K.,
als Bundespolitikerin liegt das Thema Denkmalschutz nicht in meinem Aufgabengebiet, da es sich um ein landespolitisches Thema handelt. Denn das Land Baden-Württemberg schützt das gebaute kulturelle Erbe als Teil der Landesverfassung. Die spezifischen Regelungen hierfür stehen im Denkmalschutzgesetz (DSchG). So fungieren und entscheiden laut § 3 DSchG die unteren Baurechtsbehörden als untere Denkmalschutzbehörden und übernehmen für das Land Pflichtaufgaben nach Weisung. Über die Erhebung von Gebühren entscheiden die Kommunen, hier gilt das Kommunalabgabengesetz (KAG). Darin ist geregelt, dass die Gemeinden und die Landkreise für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornehmen, Gebühren erheben können. Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken.
Im Falle eines privaten Denkmals sind diesen Kosten ein erheblicher Anteil an Steuerabschreibungen sowie im Einzelfall Bundes- oder Landesdenkmalförderung sowie Städtebauförderung gegenüberzustellen. Das Land Baden-Württemberg ist gerade dabei, Bürokratieaufwand und -kosten durch Regelungsabbau und -vereinfachung zu minimieren. Hier ist insbesondere der digitale Bauantrag zu nennen, verbunden mit dem Vorteil, den Antragsverlauf für alle Beteiligten transparent verfolgen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Zoe Mayer