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Zoe Mayer
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Frage von Catarina T. •

Anfrage wegen Prüfung eines AfD-Verbots

Sehr geehrte Frau Mayer,

ich hoffe, diese E-Mail erreicht Sie wohlauf. Angesichts der aktuellen politischen Lage und der Entwicklungen in unserem Land, wende ich mich mit einer spezifischen Anfrage an Sie.

Würden Sie sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, die Möglichkeit eines AfD-Verbots zu prüfen? Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, die demokratischen Werte unseres Landes zu schützen und zu bewahren.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Überlegung zu diesem Thema.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrer politischen Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Catarina T.

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Antwort von
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Sehr geehrte Fr. T.,

ich teile Ihre Sorgen/Ihren Blick auf die AfD. Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD in all ihren Teilen stetig radikalisiert und hat sich zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Es gibt gewichtige Argumente dafür, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Aber es gibt auch gewichtige Gründe, die momentan gegen ein Verbotsverfahren sprechen. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch. Für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Berechtigt einen entsprechenden Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen, sind nur der Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Die Landesregierung ist im Falle der AfD also nicht antragsbefugt, da die Organisation der AfD über die Landesgrenze hinausgeht.

Für uns als Grüne ist dennoch klar, dass es - auf allen politischen Ebenen – keine Zusammenarbeit mit der AfD geben darf. Das bedeutet, dass keine gemeinsamen Anträge gestellt werden und Anträgen der AfD nicht zugestimmt wird. Außerdem darf es keine „Normalisierung“ der AfD geben. Das bedeutet, dass keine demokratische Partei ihre Inhalte und ihrer Sprache übernehmen darf.

Wir werden die Debatte und die Entwicklung der AfD weiter aufmerksam beobachten und daraus unsere Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen, 

Dr. Zoe Mayer 

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