meine Frage ist, ob das neue Staatsbürgerschaftsgesetz rückwirkend auf Neugeborene angewendet wird oder nicht?
Sehr geehrte frau Ye-One Rhie,
meine Frage ist, ob das neue Staatsbürgerschaftsgesetz rückwirkend auf Neugeborene angewendet wird oder nicht?
Ich habe eine Niederlassungserlaubnis, meine Tochter wurde am 9. Dezember 2023 geboren und hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten, da ich mich seit weniger als acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufgehalten habe .
Nach Berechnung der Anzahl der Jahre bei der Ausländerbehörde waren es nur 7 Jahre und drei Monate.
Danke im voraus
Sehr geehrter Herr A. A.,
vielen Dank für Ihre Frage. Staatsbürgerschaften werden nicht rückwirkend gültig.
Ab Juli tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft mit der dann auch doppelte Staatsangehörigkeiten möglich sind. Außerdem kann dann eine Einbürgerung ab bereits fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragt werden.
Sie können also für sich und ihr Kind einen Antrag stellen und sich einbürgern lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
Alles Gute für Sie und Ihre Familie.
Freundliche Grüße
Ye-One Rhie