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Yasmin Fahimi
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Frage von Andreas B. •

Würden Sie Modelle für ein Bedingungsloses Grundeinkommen entwickeln?

Sehr geehrte Frau Fahimi,

ich würde gern wissen, ob Sie im Rahmen eines möglichen Mandats, die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) prüfen und Modelle dazu entwickeln würden?
Unterstützen Sie ein BGE grundsätzlich? Warum sind Sie für oder gegen ein BGE?
Würden Sie eine BGE ggfs. in einem Koalitionsvertrag aufnehmen wollen?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bergen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Fragen zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE), auf die ich Ihnen gern antworten möchte.

Ganz aktuell, am 15. September 2021, hat der unabhängige Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums ein Gutachten zum „Bedingungsloses Grundeinkommen“ vorgelegt. Darin untersucht der Beirat die in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschläge aus ökonomischer und rechtlicher Sicht. Im Vordergrund stehen dabei Aspekte der Finanzierbarkeit und der Effizienz. Schlussendlich wird in dem Gutachten von der Umsetzung von Vorschlägen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen abgeraten, da diese mit nicht zu bewältigenden fiskalischen Risiken und ungewissen Beschäftigungseffekten verbunden sind.

„Selbst wenn man die anderen Sozialleistungen gegenrechnet, entsteht mit der Einführung des BGE ein Finanzierungsbedarf von knapp 900 Milliarden Euro jährlich“, heißt es in der Expertise. 70 Prozent der verfügbaren Haushaltseinkommen in Deutschland würden dann umverteilt. Und weiter: „Selbst wenn ein Grundeinkommen nur partiell eingeführt würde, müssten die Steuern stark steigen. Würde ein BGE in Höhe der derzeit geltenden Grundsicherung eingeführt, bekäme jeder Erwachsene 446 und jedes Kind 378 Euro im Monat. Um das zu finanzieren, müsste die Einkommensteuer um zwölf Prozentpunkte steigen und der steuerliche Grundfreibetrag komplett abgeschafft werden.“ Ein umfassendes und existenzsicherndes BGE sei „überhaupt nicht mehr aufkommensneutral zu finanzieren“, konstatieren die Wissenschaftler.

Letztendlich würden durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens viele Errungenschaften des Sozialstaates wie die Renten- oder die Arbeitslosenversicherung gefährdet. Zudem ist das Recht auf Arbeit die Selbstverpflichtung des Staates, jedem Menschen Arbeit und Teilhabe zu ermöglichen - unabhängig von Alter, Qualifikation und dem bisherigen Lebensweg. Diese Akzente finden sich auch in unserem SPD-Zukunftsprogramm. Mehr Menschen sollen von guten Tarifverträgen und Arbeitsschutz profitieren. Wir wollen mit einer Familienarbeitszeit, dem Recht auf mobiles Arbeiten und auf Nichterreichbarkeit die Souveränität über die eigene Zeit stärken.

Wir werden einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und eine Qualifizierungsgarantie einführen, damit aus der Arbeitslosenversicherung endlich eine Arbeitsversicherung wird.
Wir streben einen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro an und wollen, dass der Staat bei öffentlichen Aufträgen und öffentlicher Beschäftigung mit gutem Beispiel vorangeht. Damit wollen wir verhindern, dass arbeitende Menschen ihre Löhne beim Amt aufstocken müssen. Tarifgebundene Unternehmen wollen wir steuerlich besser stellen, denn die Stärkung der Tarifpartnerschaft bleibt unser Ziel.

Was heute landläufig als Hartz IV bezeichnet wird, werden wir durch ein Bürgergeld ablösen. Das Recht auf Arbeit gilt auch für dessen Bezieher. Sie erhalten ein Recht auf Nachholen eines Berufsabschlusses und einen Bonus für Weiterbildung. Dabei schützen wir für weitere zwei Jahre das Vermögen und sorgen dafür, dass niemand seine Wohnung verlassen muss.

Dabei muss die Abhängigkeit von Sozialleistungen die Ausnahme von der Regel sein. Der Anspruch unserer Politik ist nicht, die Grundsicherung erträglich zu machen, sondern vielmehr den Fall in die Grundsicherung zu verhindern. Dafür muss zuallererst der Wert der Arbeit gestärkt werden. Dafür werde ich mich zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion mit aller Kraft einsetzen.

Mit freundlichem Gruß
Yasmin Fahimi