Frage an Yasmin Fahimi von Tim G. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Fahimi,
bei der letzten Bundestagswahl habe ich noch in Hannover gewohnt, deshalb sind Sie meine Wahlkreisabgeordnete.
Meine Frage handelt von den aktuellen Reisebeschränkungen für meine Schwiegereltern aus Russland, die nach wie vor nicjht zu Besuch kommen können, obwohl sie Mehrjahresvisa haben, bzw. hatten. Die will man ihnen derzeit nicht einmal erneuern, obwohl niemand weiß, wie es in ein paar Wochen oder Monaten aussieht. Meine Kinder haben nun schon mehrere Jahre die Großeltern nicht gesehen, obwohl solche Besuche innerhalb Deutschlands möglich wären, zumal die Groeltern bereits geimpft sind. Deshalb die Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage schränken die Behörden (Grenzpolizei, Auswärtiges Amt) eigentlich den Umgang mit engen Angehörigen aus dem Ausland stärker ein, als mit Angehörigen innerhalb des Landes? Gibt es ein Gesetz, dass ihnen dies erlauben würde? Schreibt Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vor, dass derartige Einschränkungen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen dürfen? Aus dem Auswärtigen Amt habe ich bisher keine Antwort bekommen können, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dortigen Erlasse eigentlich beruhen. Meines Erachtens ist das alles grob rechtswidrig, weil es keine gesetzliche Grundlage für diese Einschränkungen gibt. Oder können Sie das aufklären? Oder können Sie als Abgeordnete auf die Behörden einwirken, damit Besuche von Angehörigen aus dem Ausland genau so beschränkt werden wie sie es innerhalb des Landes sind und kein Stück mehr?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gerber,
da unter den Bundestagsabgeordneten das sogenannte Wahlkreisprinzip gilt, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an den SPD-Kollegen, der Sie derzeit im Bundestag vertritt.
Das ist in Ihrem Fall Johannes Schraps. Alle Infos sowie seine Kontaktdaten finden Sie auf seiner Homepage unter
https://www.johannes-schraps.de/
Mit freundlichen Grüßen
Julia Laube