Frage an Yasmin Fahimi von Stefan R. bezüglich Verkehr
Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung etc. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben
Seit 2013 verweigern die Rückversicherungen eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor weiterem Ausbau http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)
Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Bei allen Vorteilen des 5G-Ausbaus - darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen?), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.
Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke
https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=560&class=NewsDownload
zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb unserer Grenzwerte. Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.
Darf ich Sie konkret fragen. Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Oder würden Sie es zulassen, die Störung der Blut-Hirn-Schranke, nach den Laborratten, an der Bevölkerung erneut zu testen?
m. f. Grüßen
Sehr geehrter Herr Reich, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht in der Sie Ihre Bedenken zum Ausbau der 5G-Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland im Hinblick auf mögliche Folgen für Gesundheit und Umwelt äußern. Die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Ausbau der 5G-Mobilfunknetze vorgetragenen Bedenken sind uns bekannt. Wir nehmen diese Sorgen ernst und sind den dahinterstehenden Argumenten nachgegangen. Im Jahr 2019 hat der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für digitale Infrastruktur, Gustav Herzog MdB, gemeinsam mit fachlich zuständigen Berichterstattern aus den Arbeitsgruppen Gesundheit, Umwelt, Bildung und Forschung, Arbeit und Soziales, Wirtschaft und Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion eine Fachgesprächsreihe zu Fragen gesundheitlicher und ökologischer Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-EMF) durch Mobilfunk in die Wege geleitet. Ziel der Gesprächsreihe war es, auf breiter Basis eine Expertise zu dem Thema zusammenzutragen und mit allen Beteiligten zu diskutieren. Auf dieser Grundlage wollen wir einschätzen, wie mit der zu erwartenden Zunahme elektromagnetischer Felder im Alltag der Menschen umzugehen ist. Zunächst kann festgehalten werden, dass es sich bei 5G "nur" um einen neuen Mobilfunkstandard handelt, der sich aus physikalischer Sicht nicht wesentlich von seinen Vorgängern unterscheidet. Um ein potentielles Risiko abzuschätzen, ist zunächst das Frequenzband relevant, auf dem gesendet werden soll. Bei den in den kommenden Jahren für 5G vorgesehenen Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz kann auf Risikoforschung zu anderen Anwendungen zurückgegriffen werden. Gängige Modelle von WLAN-Routern senden beispielsweise in den Frequenzbereichen 2,4 und 5 GHz. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft (vgl. Bundesamt für Strahlenschutz) gibt es keinerlei Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder von WLAN-Geräten generelle Gesundheitsrisiken bergen. Viele Erkenntnisse zu älteren Mobilfunkgenerationen (2G-4G), zu denen bereits fundierte Ergebnisse der Risikoforschung vorliegen, sind außerdem auch auf 5G übertragbar. Die Ergebnisse der begrenzten Anzahl von Studien, die Hinweise auf mögliche Risiken lieferten, konnten durch Wiederholungsforschung nicht bestätigt werden. Dementsprechend sind aktuell keine Wirkmechanismen für eventuelle gesundheitliche Schäden durch Mobilfunk bekannt. Nachgewiesen wurde lediglich eine thermische Wirkung, die durch die geltenden Grenzwerte bei deren voller Ausschöpfung auf eine für den Körper ungefährliche Erwärmung von unter 1°C begrenzt wird. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt auch für 5G. Langzeitmessungen an Basisstationen zeigen zudem, dass die Grenzwerte hier in der Praxis gewöhnlich bei weitem unterschritten werden. (Die Messergebnisse können unter folgendem Link eingesehen werden: https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/.) Tatsächlich kommen mit der 5G-Technologie aber auch neue Aspekte auf, die wir aufmerksam betrachten. Das sind zum einen die höheren Frequenzbereiche über 20 GHz, für die bisher nur wenig Forschung vorliegt. Allerdings sind wir hier von einem unter Umständen wirksamen Bereich noch Jahre entfernt, da diese Frequenzen erst mittel- bis langfristig für 5G in Nutzung kommen werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits Forschung in diesem Bereich initiiert. Eine weitere Neuerung sind die zusätzlichen Basisstationen, die aufgrund der kürzeren Reichweite für eine 5G-Abdeckung notwendig sein werden. Es ist aber keinesfalls zu erwarten, dass dieser Zuwachs an Basisstationen mit einer Erhöhung der Gesamtexposition im gleichen Umfang einhergeht. Die sogenannten small cells, die für 5G vermehrt zum Einsatz kommen werden, befinden sich zwar näher am Menschen, verfügen aber über eine deutlich niedrigere Sendeleistung als herkömmliche Basisstationen (Small cells werden mit einer Sendeleistung von unter 10 Watt EIRP betrieben, während die Sendeleistung herkömmlicher Basisstationen zwischen 10 und 50 Watt liegt. Zum Vergleich: Rundfunk- und Fernsehsender senden mit einer Leistung von bis zu 500.000 Watt). Außerdem werden sogenannte MIMO-Antennen zum Einsatz kommen, die die elektromagnetischen Felder nutzungsorientiert ausrichten können (sog. Beamforming), statt wie die großen LTE-Basisstationen breit in die Fläche zu senden. Der Einsatz dieser Antennen ist deshalb sinnvoll im Hinblick auf eine allgemeine Expositionsminderung. Um innerhalb dieser komplexeren Szenarien die konkrete Exposition, der einzelne Nutzer*innen ausgesetzt sein werden, bestimmen zu können, werden derzeit Verfahren entwickelt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass über 90 % der Exposition aus den Endgeräten und nicht von den Basisstationen stammen - egal, um welchen Mobilfunkstandard es sich handelt. Die Feldstärke der elektromagnetischen Felder nimmt mit zunehmendem Abstand rapide ab: Bei einer Verdopplung des Abstands viertelt sich die Intensität des Feldes. Wenn ein besonderes Vorsorgebedürfnis besteht, ist der persönliche Verzicht auf ein Mobiltelefon oder dessen Nutzung mit einem kabelgebundenen Headset oder einer Freisprechanlage noch immer die effektivste Maßnahme. Uns ist bekannt, dass es Personen gibt, die über gesundheitliche Einschränkungen in Form von Kopfschmerzen, Konzentrations- oder Schlafstörungen berichten, die sie auf das Vorhandensein elektromagnetischer Felder zurückführen. Auch wenn bislang kein wissenschaftlicher Beleg für dieses als "Elektrosensibilität" bezeichnete Phänomen erbracht worden ist, sind die Symptome dieser Personengruppe, zu der sich etwa 1 % der deutschen Bevölkerung zählt, real und sollten unserer Ansicht nach Beachtung finden. Wir sind deshalb derzeit in Gesprächen zu einer möglichen Einrichtung von HF-EMF-reduzierten Zonen in öffentlichen Bereichen. Wie Sie sehen, haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Die zuständigen Stellen haben bereits die Initiative ergriffen, um noch offene Fragen zügig zu klären, sodass wir negativen Auswirkungen des Netzausbaus auf Mensch und Umwelt gegebenenfalls entgegenwirken können.
Mit freundlichen Grüßen
Yasmin Fahimi