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Frage von Manuel N. •

Frage an Yasmin Fahimi von Manuel N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Fahimi
aus welchen Gründen werden die steuerlichen Freibeträge nicht regulär mit der Inflationsrate oder der durchschnittlichen Lohnentwicklung je Jahr skaliert?

Mit freundlichen Grüßen

M. N.

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Sehr geehrter Herr N.,

im Steuerrecht herrscht das sogenannte Nominalwertprinzip. Maßgebend ist damit der zahlenmäßige Wert (Euro = Euro) des Geldes. Der tatsächliche Wert des Geldes bleibt unberücksichtigt. Somit werden auch Freibeträge nicht an die Entwicklung des Geldwertes angepasst. Das Nominalwertprinzip entspricht dem Erfordernis der Steuergesetze, die typisieren und pauschalieren müssen, um Massenvorgänge des Wirtschaftslebens zu bewältigen. Die Berücksichtigung der Inflationsrate bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage würde zu einer Vielzahl kaum lösbarer Probleme führen.

Eine Indexierung würde zu administrativem Mehraufwand führen. Eine Indexierung würde außerdem die Inflation fördern. Neben den steuerlichen Freibeträgen müssten auch Sozialleistungen, Gebühren oder Mieten an die Preisentwicklung angepasst werden. Dies würde die Inflationserwartungen der Bürger erhöhen und in eine Inflationsspirale münden.

Es stellt sich auch die Frage, ob ein Inflationsabzug auf die Kapitaleinkünfte beschränkt werden könnte oder ob der Gleichbehandlungsgrundsatz eine gleichmäßige Anwendung für alle Einkunftsarten verlangen würde. Gerade für unternehmerische Einkünfte erscheint hingegen eine Anwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex der Lebenshaltungskosten ( der sog. "Verbraucherpreisindex") nicht sachgerecht.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Wirkungen der Inflation nicht zwangsläufig alle Steuerpflichtigen gleich treffen, sondern dass sie von der Höhe des Einkommens abhängen können. Wenn z.B. die ermittelte Inflation nahezu ausschließlich auf den Preisanstieg bei der Primärenergie (Öl, Gas, etc.) zurückzuführen ist, dann sind Personen mit niedrigem Einkommen hiervon stärker betroffen. Der Bezieher eines relativ hohen Einkommens, der mit einem (geringen) Teil seines Einkommens die Preissteigerungen der Primärenergie auffangen kann, unterliegt mit dem „Resteinkommen“ nicht der „allgemeinen“ Teuerung.

Eine Hauptschwierigkeit besteht darin, dass Regelungen zur Berücksichtigung der Inflation (sog. Indexklauseln) die Gefahr in sich bergen, dass sie den allgemeinen Preisanstieg beschleunigen. Sie können in der Praxis als Schwungrad einer Inflation wirken und die Inflationsbekämpfung erschweren. Das Festhalten am Nominalwertprinzip verpflichtet hingegen die wirtschaftspolitischen Instanzen, alles zu versuchen, um den Geldwert stabil zu halten.

Mit freundlichen Grüßen
Yasmin Fahimi