Frage an Wulf Gallert von Ulla S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gallert,
hier eine Frage zur Streichung des Rentenversicherungsbeitrages bei ALG II-Bezug:
Bei 1 € - Job - Tätigkeit wird normale Arbeitsleistung erbracht (z. B. im Bauhof oder Hausmeistertätigkeit/Sekretariatsarbeit in Schulen), warum wird dafür kein Beitrag gezahlt?
Viel Erfolg zur Wahl.
Sehr geehrte Frau Stefan,
die Bundesregierung hat diese Streichung des Rentenversicherungsbeitrages im Rahmen ihres Sparpakets im vergangen Jahr veranlasst. Die etwas zynische Begründung dafür ist, dass die Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Bezieher bei einer monatlichen Bemessungsgrundlage von 205 Euro sowieso nur - pro vollem Jahr - einen Rentenaufschlag von 2,09 Euro erbrächte. Dass wir diese weitere Belastung der sowieso schon schwächsten Personengruppe in unserer Gesellschaft aufs schärfste kritisieren, muss ich wohl nicht weiter ausführen.
DIE LINKE verfolgt dagegen die Einrichtung eines Öffentlichen geförderten Beschäftigungssektors mit Mindestlohn. In unserem Wahlprogramm heißt es dazu: „DIE LINKE setzt sich für ein neues Leitbild in der Arbeitsmarktpolitik ein, das darauf gerichtet ist, die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu beseitigen und die Erwerbslosigkeit zu senken. Wir wollen den Einstieg in den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit Mindeslohn (ÖBS) verwirklichen, um die soziale Integration der Betroffenen und ihre gesellschaftliche Teilhabe wiederherzustellen und zu sichern. Wir wollen gesellschaftlich sinnvolle und notwendige Arbeit in Bereichen ermöglichen, die bisher nicht abgedeckt werden, weil die öffentliche Hand keine Finanzierungsspielräume hat oder die Wirtschaft davon nicht profitiert. DIE LINKE will in der kommenden Legislaturperiode 5.000 Arbeitsplätze in diesem Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor schaffen. … Es wird ein Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor mit Arbeitsstellen installiert, die tariflich nicht unter einem Mindestlohn von 8.50 Euro vergütet werden. Die Beschäftigung soll an das Prinzip der Freiwilligkeit gebunden werden. … Es werden Beschäftigungsverhältnisse begründet, die außerhalb von Hartz-IV sozialversicherungspflichtig und bis zu einer Laufzeit von drei Jahren angelegt sind. …“
Unter dem Link:
http://www.dielinke-fraktion-lsa.de/
finden Sie einen Button „Konzept 2011“, unter dem Sie unter anderem auch die elektronische Fassung einer Broschüre „Wirtschaft und Arbeit“ der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt finden, in der Sie detaillierter hierzu nachlesen können.
Mit freundlichem Gruß
Wulf Gallert