Frage an Wulf Gallert von Dirk P. bezüglich Innere Sicherheit
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages müssen und wollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Glücksspielregulierung treffen. Nach den derzeitigen öffentlichen Verlautbarungen wollen einige Länder für eine Fortsetzung des Modells des Glücksspielstaatsvertrages mit einem ausschließlich staatlichen Angebot bei bestimmten Lotterien und Sportwetten eintreten, während andere Länder die Zulassung privater Anbieter (nur) im Bereich der Sportwetten prüfen. Diskutiert wird offenbar auch die Frage, ob und ggf. wie die bisher bundesrechtlich geregelten Geldspielautomaten und die sog. Pferdewetten in den Anwendungsbereich des Glücksspielrechts der Länder aufgenommen werden sollen und ob das bestehende generelle Verbot des Glücksspiels im Internet gelockert werden soll.
Dazu meine Fragen:
1. Für die Verfolgung welcher Ziele würden Sie sich bei einer von Ihnen geführten Landesregierung im Bereich der Glücksspielregulierung einsetzen ?
2. Für welche der diskutierten Varianten (staatlich getragenes Monopol, nicht staatlich getragenes Monopol, quantitativ und qualitativ begrenztes Konzessionssytem, nur qualitativ begrenztes Angebot) würden Sie sich einsetzen ?
3. Halten Sie Unterschiede der Varianten im Bereich der jeweiligen Glücksspiele (Spielbanken, Sportwetten, Lotterien, Geldspielautomaten) für geboten und - wenn ja - für welche Variante bei welcher Glücksspielart würden Sie sich einsetzen ?
4. Würden Sie das generelle Verbot des Glücksspiels im Internet lockern und - wenn ja - bei welcher Glücksspielart ?
5. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund seine bisherigen - im Vergleich zu den Ländern unterschiedlichen - (Teil-)Regelungen zu Geldspielautomaten und Pferdewetten aufgibt, damit die Länder in eigener Kompetenz über eine umfassende Glücksspielregelung entscheiden können ?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank !
Sehr geehrter Herr Postel,
vielen Dank für ihre Fragen, die ich Ihnen im Folgenden nacheinander beantworte:
Zu ihrer ersten Frage:
Natürlich dient die Abschöpfung von Erträgen aus dem Glücksspiel und Lotteriewesen der Unterstützung sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten des Bundes und der Länder, die für diese Bereiche unentbehrlich sind. Jedoch ist die Suchtbekämpfung nicht dazu geeignet, fehlende Bundes- und Landesmittel für diese Bereiche durch eine exzessive Bewerbung von Glücksspiel und Lotterie zu erreichen. Für die Ausgestaltung eines staatlichen oder privatrechtlichen Modells konkretisierte das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Sportwettenurteil vom 28. März 2006 als oberstes inhaltliches Ziel die Bekämpfung der Sucht- und Missbrauchsgefahren. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 wird es aus Sicht der LINKEN darauf ankommen, in Sachsen-Anhalt rechtskonform die Glücksspielregulierungen zu gestalten und diesem Ziel hinreichend Rechnung zu tragen. Der Umfang der Werbung für die staatlichen Angebote darf dabei dem Gedanken der Suchtprävention nicht weiter zuwiderlaufen.
Zu ihrer zweiten Frage:
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. September 2010 zum Glücksspiel- und Sportwettenmonopol in Deutschland liegt es weitestgehend im Entscheidungsermessen der Länder, wie das Glückspiel- und Lotteriewesen zu organisieren ist. DIE LINKE favorisiert diesbezüglich ein staatlich getragenes Monopol, weil diese Variante am ehesten dafür Gewähr trägt, die Sucht- und Missbrauchsgefahren wirkungsvoll eindämmen und suchtpräventive Ziele erreichen zu können.
Zu ihrer dritten Frage:
Nein. Wichtig sind einheitliche Regelungen, gleich wenn die Sucht- und Missbrauchpotentiale der verschiedenen Glücksspiele unterschiedlich groß sind. DIE LINKE lehnt unterschiedliche Organisationsformen im Bereich der verschiedenen Glückspiele ab und spricht sich für eine Gleichbehandlung der jeweiligen Glücksspiele aus.
Zu ihrer vierten Frage:
Nein, da eine präventive und nachhaltige Eindämmung der Sucht- und Missbrauchspotentiale sich im Internet kaum realisieren lassen.
Zu ihrer fünften Frage:
Ja. DIE LINKE würde es begrüßen, wenn die Länder in eigener und umfassender Kompetenz über Glücksspielregelungen entscheiden könnten und über den Bundesrat die Möglichkeit hätten, zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Wulf Gallert