Portrait von Wolfgang Zöller
Wolfgang Zöller
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Zöller zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claudiac J. •

Frage an Wolfgang Zöller von Claudiac J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zöller,

wie kann es sein, das die Bundesregierung in einem Gesetz festlegt, dass Krankenkassen von minderjährige Jugendlichen eine verbindliche Erklärung verlangen können, ob sie zur Organspende bereit sind? Jugendliche sind erstens leicht manipulierbar und zweitens erst mit 18 Jahren gesetzlich geschäftsfähig. Was ist, wenn ihre gesetzlichen Vertreter, die Eltern, bei Eintreten des Falles gegen die Entnahme der Organe sind? Haben sie dann noch das Veto-Recht? Oder ist vorgesehen, auch das Volljährigkeitsalter herabzusetzen?
Wie will die Bundesregierung eigentlich die erwartete Steigerung der sicher nicht ganz preiswerten Transplantationen incl. lebenslanger Nachbehandlung bezahlen, wo doch noch nicht mal das Geld dafür da ist, bereits mögliche Operationen, wie das Setzen von Schrittmachern für Parkinson-Kranke durchzuführen. (Habe ich in einem Fernsehbeitrag gesehen). Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Organe gehandelt werden, oder die Empfänger nach sozialen oder pekuniären Gesichtspunkten ausgewählt werden? (Stichwort: Korruption) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die organisatorischen Grundlagen für die Umsetzung des Gesetzes zu schaffen? Für die Beantwortung der Fragen danke ich im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Jurjanz

Portrait von Wolfgang Zöller
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Jurjanz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Gerne möchte ich Ihnen folgende Informationen geben:

In Deutschland stehen nach wie vor zu wenige Spenderorgane zur Verfügung. 2011 wurden in Deutschland nach Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation insgesamt 3.917 postmortale Organe gespendet. Allerdings warten zurzeit in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Das bedeutet, dass es immer wieder vorkommt, dass Patientinnen und Patienten von der Warteliste für ein Spenderorgan genommen werden müssen, z.B. weil sich ihr Gesundheitszustand zu sehr verschlechtert hat.

Um die Situation für die Versorgung mit Spenderorganen in Deutschland zu verbessern und damit oft lebensbedrohliche Wartezeiten zu kürzen, müssen in allen Bereichen der Organtransplantation optimale Voraussetzungen geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich bereits seit Beginn meiner Tätigkeit für eine Verbesserung der Versorgung mit Spenderorganen eingesetzt.

Am 25. Mai hat deshalb der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen.

Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, hatten sich alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im März 2012 auf einen Gruppenantrag zur Organspende geeinigt. Sie gehen mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz einen gemeinsamen Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Durch die Entscheidungslösung wird jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. seine Entscheidung auch zu dokumentieren. Es wird allerdings niemand zu einer Entscheidung gezwungen.

Nach dem Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist hierzu nicht notwendig.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes werden außerdem EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit werden in Europa einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation hergestellt. Neben den hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern.

Eine Organspende kann nur in Krankenhäusern stattfinden, die über eine Intensivstation mit Beatmungsplätzen verfügen, dies betrifft nach einer Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) derzeit rund 1.350 Krankenhäuser. Die Aufgaben der Entnahmekrankenhäuser im Prozess der postmortalen Organspende werden im Transplantationsgesetz gesetzlich verankert, und so werden die Verantwortung der Krankenhäuser und ihre aktive Mitwirkungspflicht für die Organspende unterstrichen. Darüber hinaus werden Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Gesamtprozess der Organspende zu koordinieren.

Zudem wird mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Absicherung von Lebendspendern entscheidend verbessert und unmissverständlich und umfassend geregelt. Künftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind als Auftraggeber der als Koordinierungsstelle tätigen Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gesetzlich verpflichtet, diese kontinuierlich zu überwachen. Im Interesse einer erhöhten Transparenz ist im Transplantationsgesetz ausdrücklich geregelt, dass die DSO grundsätzliche finanzielle und organisatorische Entscheidungen den Auftraggebern vorlegen muss. Aus Gründen der Transparenz wird die DSO außerdem dazu verpflichtet, ihren Geschäftsbericht jährlich zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die bereits bestehende Überwachungskommission und deren Aufgaben gesetzlich verankert worden. Neben der Koordinierungsstelle werden auch Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser zur Auskunft verpflichtet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zöller