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Frage von Richard T. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Richard T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

vielleicht können Sie mir helfen. Ich habe ein Verständnisproblem. Einerseits wird, wenn es um Stammzellen zu Forschungszwecken, also auch ums Retten von Leben geht, immer die Würde und das Recht auf Leben des Ungeborenen bemüht.
Andererseits hat man in Deutschland kein Problem mit ca. 100.000 Abtreibungen jährlich.
Die Vorsitzende von Pro Familia, Frau Gisela Notz, hat in einem Interview mit der Zeritung WELT vom 20.1.2008, erst den Zeitpunkt der Geburt als Beginn des Lebens festgelegt, wenn auch in etwas anderen Worten.
Wie kann eine Organisation mit so einer Einstellung der Vorsitzenden unabhängig Schwangere beraten?
Und wie passt so etwas zum Schutz der Menschenwürde, den Sie Herr Dr. Wogard, laut Spiegel online in der Debatte zum Stammzellengesetz eingefordert haben.
Müssten Sie sich, wenn Sie ehrlich sind, nicht deutlich von Pro Familia distanzieren und das Ende der staatlichen Förderung für eine Organisation mit einer so zweifelhaften Einstellung zum menschlichen Leben fordern.
Und letzte Frage: warum nimmt man nicht die im Mutterleib getöteten Embryonen für die Forschung. Unter 100.000 müssten doch ein paar brauchbare dabei sein?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Theurer,

die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Damit entsteht menschliches Leben, dem Würde von Anfang an zukommt. Dieses menschliche Leben steht unter dem Schutz des Staates. Der Gesetzgeber hat in seiner entsprechenden Festlegung in § 218 StGB den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe gestellt. In § 218 a StGB hat er eingeräumt, dass das Leben eines Embryos nicht gegen den Willen der Mutter vom Staat geschützt werden kann und die Straftat der Tötung menschlichen Lebens, unter den dort genannten engen Bedingungen, als straflos gestellt.

Pro Familia steht meines Wissens hinter diesem gesetzgeberischen Kompromiss und hat sich verpflichtet, die Gesetzeslage bei ihren Beratungen zur Grundlage zu machen. Gegenteiliges ist mir nicht bekannt. Mit Zitaten aus der Springer-Presse und der Interpretation von Druckerzeugnissen habe ich persönliche Erfahrungen gemacht, die mich davon abhalten, sie zur Grundlage von inhaltlichen Stellungnahmen zu verwenden.

Zu Ihrer letztgenannten Frage: Auch für die bedauernswerter Weise abgetriebenen Embryonen - ob tot oder noch nicht- gilt das Gebot der Menschenwürde und damit das Verbot einer Vernutzung durch wen auch immer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg