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Frage von Rainer S. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Rainer S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Wodarg
alle Parteien haben sich den Umwelt- und Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Als Hauptumweltverschmutzer werden dabei oft die Autofahrer dargestellt. Gerade hier gibt es aber die Möglichkeit, in nicht unbeachtlichem Umfang eine Entlastung zu erreichen, nämlich durch gasbetriebene Fahrzeuge. Hierbei gibt es zum Einen den Antrieb mit Erdgas, zum Anderen den mit Flüssiggas (auch als Autogas bekannt). Beide Antriebsarten werden durch reduzierte Steuersätze gefördert, wobei diese Steuersätze bei Erdgas bis 2020, für Flüssiggas dagegen nur bis 2009 festgeschrieben sind.

Die vom Ressort meines Lieblingsministers Jürgen T. für diese Ungleichbehandlung vorgebrachten Gründe können, wie bei fast allem aus dem Hause von Flaschenpfand-Jürgen, nicht überzeugen. Neben "fiskalischen Aspekten" (vulgo: mehr Geld in die klammen Kassen) wird von "Synergieeffekten" zwischen Biogas und Erdgas gesprochen, Biogas scheint demnach wohl in Erdgasautos einsetzbar zu sein (es dürfte unter Einbeziehung von Subventionen aber wohl auch die teuerste Energieform sein). Angesichts der Vorteile von Flüssig- gegenüber Erdgas ist die steuerliche Ungleichbehandlung m.E. ungerechtfertigt.

Diese Vorteile sind: nahezu jedes Benzinfahrzeug ist nachrüstbar, ohne größere Eingriffe ins Mototormanagement, hierdurch wäre bei zunehmender Zahl der Fahrzeuge eine relativ schnelle Entlastung der Umwelt möglich. Zudem ist das Tankstellennetz europaweit gut ausgebaut. Eine Nachrüstung auf Erdgas ist dagegen schwierig, rd. doppelt so teuer wie eine Erdgasumrüstung, bei minimaler Reichweite für eine Gasfüllung, eine typisch deutsche "Insellösung" ohne nennenswertes ausländisches Tankstellennetz. Also gibt es Erdgasantrieb fast ausnahmslos für Neufahrzeuge, was die Verbreitung natürlich erheblich verlangsamt und unter Umweltaspekten kaum relevant werden dürfte.

Wie stehen Sie zu einer Gleichstellung der Förderung von Flüssig- und Erdgasfahrzeugen (d.h. eine Festschreibung auch des derzeitigen Steuersatzes für Flüssiggasfahrzeuge bis 2020)?

Neben Umweltgründen sprechen auch handfeste wirtschaftliche Gründe für eine entsprechende Förderung: auf absehbare Zeit dürften die Benzinpreise kaum sinken, jeder Gasfahrer hätte aber mehr Kaufkraft für andere Zwecke frei. Bei den Betrieben, die Umrüstungen auf Autogas vornehmen, handelt es sich (nahezu?) ausschließlich um klein- und mittelständische Unternehmen, einer besonderen Zielgruppe in der Wirtschaftsförderung. Die zeitliche Begrenzung der Steuerfestschreibung ist ein Investitionshemmnis, da sich für viele potentielle Fasfahrer die Umrüstung nicht amortisieren würde.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Schwarz,

seit Anfang August gibt es einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der europäischen Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96 EG des Rates vom 27.10.2003) in deutsches Recht, den das zuständige Bundesministerium für Finanzen erarbeitet hat. Darin ist eine Gleichbehandlung der steuerlichen Begünstigung von Erdgas und Flüssiggas bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Allerdings verfällt dieser Gesetzentwurf aufgrund der vorgezogenen Neuwahl der Diskontinuität und erst die zukünftige Bundesregierung wird die Gesetzgebung weiter vorantreiben können. Inzwischen hat sich eine wachsende Zahl von Abgeordneten aller Fraktionen dafür ausgesprochen, auf dirigistische Wettbewerbsvorteile für Erdgas zu verzichten und die Autofahrer selbst entscheiden zu lassen. Die zuständige Arbeitsgruppe meiner Partei hat bereits vor mehr als einem Jahr einen entsprechenden Beschluss gefasst. Es kann also davon ausgegangen werden, dass das Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie auch von einer künftigen Bundesregierung in dieser Hinsicht nicht abgeändert wird. Ich persönlich bin kein Experte in diesem Politikfeld, habe mich aber kundig gemacht und Ihre Argumente bestätigt gefunden. Es spricht nichts für eine steuerliche Ungleichbehandlung von Erdgas und Flüssiggas. Die Auswirkung der gegenwärtigen Situation auf die überwiegend mittelständischen Betriebe im Bereich Flüssiggas sind kontraproduktiv, sowohl unter ökonomischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten. Der parlamentarische Beirat zur nachhaltigen Entwicklung, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehöre, plädiert in seiner Stellungnahme zum Fortschrittsbericht der Bundesregierung dafür, zusätzliche Lösungsoptionen für den Klimaschutz (Minderung der CO2-Emissionen) zu suchen. Flüssiggas wäre eine solche Option.

Während ökologisch beide Gaskraftstoffe im wesentlichen gleichwertig sind, hat Flüssiggas ökonomisch sogar deutliche Vorteile: Zu dem von Ihnen erwähnten Vorteil der Nachrüstbarkeit kommt hinzu, dass Flüssiggas aufgrund seiner höheren spezifischen Energiedichte eine größere Reichweite pro Tankfüllung hat und eine flexiblere Tankstellen-Standortwahl ermöglicht, da es wie Benzin in Tankwagen angeliefert wird. Bei Erdgas ist ein Anschluss an das Gas-Versorgungsnetz nötig, was Versorgungsprobleme entlang von Autobahnen mit sich bringt. Ich kann Ihnen also versichern, dass ich meine Stimme zugunsten einer gleichberechtigten Wettbewerbsposition von Flüssiggas abgeben werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Wolfgang Wodarg, MdB