Frage an Wolfgang Wodarg von udo b. bezüglich Gesundheit
sehr geehrter herr dr. wodarg,
bitte um Mitteilung, warum die rentenantragstellungsbearbeitung so lange über 2 jahre dauert. ferner bitte ich mir zu erläutern, wie es kommt, dass mein ehepartner , der privatversichert in der krankenversicherung ist, nachdem ich mir alg II 2005 abgelehnt wurde nun zusätzlich auch noch meine gesetzl. krankenversicherung tragen muss. es wurde doch von den Politikern damals gesagt:"Jeder abgelehnte ist über alg II oder Familienversicherung versichert." Klafft hier nicht eine Benachteiligung für den Beamten auf. ich bin abgelehnt und kann nicht familienversichert werden!!!!!
für eine antwort ihrerseits wäre ich dankbar
mit freundlichen grüßen
bela
Sehr geehrter Herr Bela,
Ihr Ärger über die Länge der Bearbeitungszeit für Ihren Rentenantrag ist verständlich. Da Sie keine Hintergründe zu ihrem Fall schildern - was im Hinblick auf die Öffentlichkeit dieses Forums nachvollziehbar ist - kann ich Ihnen leider auch keine konkrete Antwort geben, weshalb die Bearbeitungszeit so lange in Anspruch nimmt.
Daher würde ich Ihnen empfehlen, eine Rentenberatung aufzusuchen. Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten. Sie können sich an einen privaten Rentenberater wenden, den Sie aber als Ratsuchender bezahlen müssten. Oder Sie wenden sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort hilft Ihnen ein Versichertenberater beziehungsweise ein Versichertenältester dieser Körperschaften. Diese Form der Beratung ist kostenlos.
Im Hinblick auf Ihre Anfrage bezüglich der Zahlungsverpflichtung Ihres Ehepartners, scheint es nach Ihren Angaben so zu sein, dass dieser für Sie aufkommen muss, denn Sie gelten zusammen als Bedarfsgemeinschaft. Sie können daher keinen eigenständigen Anspruch auf Alg II geltend machen. Weil Ihr Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist, sondern eben privat, gibt es für Sie auch keine Familienmitversicherung.
Private Krankenversicherer, gewähren ihren Versicherten keine kostenlose Mitversicherung. Hierzu sind unter bestimmten Umständen nur die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet.
Ihr Ehepartner ist vermutlich verbeamtet und hat sich als Beihilfeberechtigter privat und nicht freiwillig gesetzlich versichert. Wäre dies der Fall, hätten Sie die Möglichkeit gehabt ohne zusätzliche Kosten über ihren Ehepartner familienversichert zu werden. Wer aber zu spät auf die Idee kommt, sich am Solidarsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen, hat dann leider das Nachsehen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen zumindest ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB