Frage an Wolfgang Wodarg von Dieter B. bezüglich Finanzen
Was ist mit der Bekämpfung des Mißbrauchs der Vorsteuer bisher unternommen worden?
Sehr geehrter Herr Brandt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Umsatzsteuerbetrug, die ich aus technischen Gründen leider erst jetzt beantworten kann.
Durch bandenmäßigen, meist auch grenzüberschreitend betriebenen Umsatzsteuerbetrug gehen dem Deutschen Fiskus Jahr für Jahr Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe verloren. Eine wirksame Bekämpfung dieser Delikte ist daher von allergrößtem öffentlichem Interesse.
Eine entscheidende Verbesserung in der Kriminalitätsbekämpfung ist Ende letzten Jahres durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung erfolgt. In einer Neuformulierung der Abgabenordnung wird die Einstufung bandenmäßig betriebener, fortgesetzter Umsatz- und Verbrauchsteuerhinterziehung ebenso wie die des entsprechend betriebenen Schmuggels als besonders schweres Vergehen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.
Aus dieser Einstufung ergeben sich zwei wichtige Rechtsfolgen: Zum einen können so qualifizierte Vergehen mit einem erhöhten Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Zum anderen haben die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, eine Telekommunikationsüberwachung von Verdächtigen zu erwirken.
Für uns Sozialdemokraten ist eine wirksame Bekämpfung der systematischen Umsatzsteuerhinterziehung nicht nur eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, sondern ebenso eine Frage der Steuergerechtigkeit. Schließlich muss die Gesamtheit der Steuerzahler für die mit hoher krimineller Energie herbeigeführten Einnahmeverluste des Staates gerade stehen.
Deshalb haben wir uns innerhalb der Koalition vehement für die jetzt auf den Weg gebrachten Neuregelungen stark gemacht.
Parallel zu dieser Sicherstellung einer möglichst effektiven strafrechtlichen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges unterstützen wir nachdrücklich die Bemühungen des Bundesfinanzministers auf der europäischen Ebene zu Veränderungen des eben sehr betrugsanfälligen Mehrwertsteuerverfahrens mit Vorsteuererstattung zu kommen.
Die konsequente Bekämpfung des Steuerbetrugs ist ein entscheidender Punkt bei der Verbesserung der Einnahmesituation von Bund und Ländern. Dabei steht die Zuständigkeit der Länder einer effektiven Betrugsbekämpfung vielfach entgegen.
Im Rahmen der Vereinbarungen zur Föderalismusreform hat die Bundesregierung bereits einige Festlegungen zur Stärkung der Bundeskompetenzen erreicht.
Wir werden von den zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen.
Langfristig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen notwenig, um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verhindern. Hier werden wir aber nur Ergebnisse erzielen, wenn wir auf europäischer Ebene zu einer Einigung kommen können.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD)