Frage an Wolfgang Wodarg von Holger I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor vielen Monaten eMailte ich ihnen und anderen Politikern.
Es ging um die GEZ-Gebühr, die alle PC-Nutzer für ihren PC bezahlen sollten. Ich besitze keinen Fernseher und auch nur ein umgebautes Autoradio (Tuner ausgebaut).
Und das hat durchaus seine Gründe, mit denen ich sie nicht belästigen möchte.
Die GEZ-Gebühren haben ebenfalls einen Grund. Die Öffentlich rechtlichen Sendeanstalten bieten ein Programm an, dass für die meisten Bürger wohl (oder Übel) interessant und aufklärend ist,
über aktuelle Geschehnisse berichtet ....
Ich habe mich irgendwann zwischen 16 und 17 "gegen das Fernsehen entschieden". Es ist in meinen Augen ein reiner Zeitvertreib. Seit dem komme ich sehr gut ohne TV & co aus.
Seit dem ich 2005 in meine eigene Wohnung gezogen bin, habe ich mich ganz bewusst darauf eingestellt, ganz ohne TV und Radio auszukommen, insbesondere, weil ich dem "generellen"
GEZ-Zwang entkommen wollte.
Um mich über aktuelles Geschehen zu informieren, nutze ich Zeitungen und bevorzugt das Internet.
Dann laß ich von den "Internetgebühren". Nach umfassenden Recherchen meinerseits habe ich festgestellt, dass ich mit dieser Regelung eindeutig zu den "Verlierern" gehöre.
Nur, weil ich einen PC (bzw. einen Internetanschluss) besitze, bin ich noch lange NICHT Kunde bzw. Nutzer der öffentlich Rechtlichen Angebote, welche ich aus Prinzip meide.
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es mir NICHT um das Geld geht, sondern um das Prinzip: Ich soll für etwas bezahlen und bekomme keinerlei Gegenleistung dafür -das ist Unfair.
Ich " verfüge über das (...) notwendige Gerät (...) " und soll nun fördern, was ich sonst meide.
Kann ich als kinderloser Single nun nach AGG Kindergeld beantragen ??
Immerhin verfüge ich über das "notwendige Gerät", was ich ihnen gerne ärztlich bescheinigen kann.
Ich denke, der Irrwitz wird bei diesem Beispiel klar.
Vielleicht haben sie eine rationelle, verständliche Begründung für mich ?
Mit den besten Grüßen aus Flensburg,
Holger Iggena
Sehr geehrter Herr Iggena,
ihren Unmut kann ich nachvollziehen. Die Regelung über neuartige Rundfunkgeräte, sollte Privathaushalte nicht belasten. Man ist davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Haushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten und somit die Gebührenlast sich nicht verändert.
In ihrem Fall sind Sie nun gerade deshalb betroffen, da Sie zu Ihrer allgemeinen Informationsgewinnung neben Zeitungen, ausschließlich das Internet nutzen und mithin einen PC verwenden müssen. Für Menschen die bisher eine Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien vermieden haben und keinerlei Empfangsgeräte besaßen, wird es nicht mehr möglich sein um die Bezahlung der GEZ Gebühren herum zu kommen, soweit Sie eine internetfähigen PC besitzen. Dies mag man als im Einzelfall ungerecht empfinden, soweit die Internetangebote der Sendeanstalten tatsächlich nicht genutzt werden. Jedoch gibt es in einem solidarischen Gesellschaftsgefüge immer Bereiche für die man als Bürger mitzahlt ohne die Angebote immer konkret nutzen zu können.
Sicherlich ist die GEZ-Gebühr etwas anders zu Betrachten als Steuerzahlungen und Versicherungsleistungen, da diese eben als Gebühr nur anfallen soll, wenn man die staatliche Leistung zumindest theoretisch in Anspruch nehmen kann. Insofern ist die Gebührenpflicht nicht an die konkrete Nutzungen gebunden, sondern an das Aufstellen eines Empfangsgerätes. Auch Sie könnten durch die Benutzung der Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder durch die Benutzung des Computers als TV-Empfänger, jederzeit das gebührenpflichtige Angebot der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nutzen. Da es eben nicht zu kontrollieren ist (und dies auch aus meiner Sicht auf keinen Fall wünschenswert erscheint), ob Menschen Empfangsgeräte nutzen, ist die Gebührenpflicht schlicht an die Aufstellung der Geräte gebunden.
Die Regelung bei der PCs in die Gebührenpflicht aufgenommen wurden, war aus meiner Sicht unumgänglich, da diese mittlerweile verstärkt als Rundfunkempfangsgeräte eingesetzt werden. Eine Ausnahmereglung kam nicht in Betracht, da die Nutzungen der Radio- und Fernsehprogramme bei den modernen internetfähigen Computern nicht sicher auszuschließen ist und eine Nutzung von Inhalten der Internetangebote der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten erst recht nicht.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD)