Frage an Wolfgang Wodarg von hans j. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Wodarg,
Ihre Meinung über die Bemühungen, die Beitragsbemessungsgrenze (§ 223 Abs. 3 SGB V) abzuschaffen ist bekannt. Die Abschaffung wäre durch eine einfache Gesetzesänderung möglich, wenn in der GKV klargestellt würde, dass künftig, wo jetzt alle Bürger versichert sein werden, die freiwillige Mitgliedschaft gestrichen und die Pflichtmitgliedschaft für alle in der GKV versicherten und nicht nur für die Arbeitnehmer eingeführt würde.
Übrigens: Die Beitragsbemessungsgrenze ist m. E. ohnehin verfassungswidrig, denn sie begründet ein Zweiklassen-Beitragssystem.
Die solidarische Beitragsgestaltung der GKV (§ 3 SGB V) schreibt für alle Versicherten verbindlich vor, dass die Versicherten die Beiträge entsprechend ihrer Leistungsfähigketi zu entrichten haben.
Damit besteht das Solidarprinzip nur bis zur Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber liegende Einkünfte bleiben außer Ansatz, d.h. beitragsfrei. Je höher die Einkünfte eines Versicherten sind, desto niedriger ist sein Beitragsatz.
Beispiel: Bundestagsabgeordnete, von ihnen sind etwa 40 % in der Gkv freiwillig versichert, zahlen begünstigt durch die Beitragsbemessungsgrenze und einem Arbeitgeberzuschuss von 50 % bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15 % gerade einmal knapp 4 % bezogen nur auf ihre effektive Leistungsfähigkeit (= 7009 € Diäten).
Wie verhält sich das zu den flotten Sprüchen von Ulla Schmidt, nachdem die SPD immer dafür eingetreten ist, dass breite Schultern mehr tragen müssen als schmale und das Solidarprinzip eine Dömäne der SPD sei?
Nun komms du (frei nach Jochen Steffen)
Gruß
hajac.
Hier die kurze und klare Antwort:
Sehr geehrter Herr Jacobsen,
auch ich bin für die Abschaffung der Pflichtversicherungsgrenze und den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze!
Auch teile ich Ihre Begründung. Jetzt fehlt nur noch, dass wir dafür im Bundestag - und Bundesrat - eine Mehrheit kriegen!
Voller Optimismus und Tatendrang grüßt Sie
Ihr Wolfgang Wodarg