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Frage von Hans-Georg J. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Hans-Georg J. bezüglich Wirtschaft

Wenn Sie meine Stimme bei der bevorstehenden Bundestagswahl bekommen möchten, wüßte ich gern,
welche Bemühungen Sie verfolgen, um die z.T. schon unmoralischen Spitzen- und Absahnegehälter der Manager in Wirtschaft, Politik und Behören auf ein moralisch vertretbares Maß zu bringen? Es ist kaum noch nachzuvollziehen, daß Führungskräfte sich im z.T. Selbstbedienungs-verfahren Gehälter in zweistelligen Millionenbeträgen genehmigen und kassieren und der abhängige Arbeitnehmer mit durchschnittlich 35 T€ Brutto/Jhr. abgespeißt wird. Das Verdienst/Leistungsverhältnis ist schieflastig und bedarf dringend einer sozialen Korrektur.

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Jeska,

zunächst möchte ich mich für Ihre Frage bedanken. Ich teile im Grundsatz Ihre Einschätzung, dass die Höhe vieler Managergehälter heutzutage in keinem Zusammenhang mehr mit den erbrachten Leistungen steht. Sogar im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mussten wir wiederholt bemängeln, dass sich Kassenfunktionäre enorme Gehaltserhöhungen gegönnt hatten, ohne entsprechende Leistungen für die Versicherten nachweisen zu können. Unsere rot-grüne Regierungskoalition konnte in diesem Bereich durch eine neue Offenlegungspflicht die Transparenz dieser Vorgänge nicht unerheblich erhöhen.

Ich unterstütze aber auch Offenlegungspflichten in anderen Bereichen. Nicht nur Wirtschaftsbosse, sondern auch Abgeordnete auf Landes-, Bundes- und Europaebene sowie Kabinettsmitglieder sollten alle Nebentätigkeiten und –einkünfte offen legen müssen. Darüber hinaus sollten die subtilen Mechanismen der Einflussnahme auf politische Entscheidungen noch deutlicher erkannt und benannt werden können, als dies bisher der Fall ist. So manch ein Politiker macht seine Karriere mit massiver Unterstützung – und die ist nicht immer finanzieller Art – als heimlicher Lobbyist einseitiger wirtschaftlicher Interessen. Hier sollte dafür gesorgt werden, dass mit offenem Visier gestritten werden kann.

Wer ein öffentliches Amt bekleidet, der sollte denjenigen, die ihn für dieses Amt gewählt haben, auch Rechenschaft über seine Einkünfte schuldig sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB