Frage an Wolfgang Wodarg von Irene D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,
ich war selbständig in einer s.g. "Ich AG" und bin jetzt in einer Privatinsolvenz. Ich bin Alleinstehend.
Der Gesetzgeber zwingt mich in eine Krankenkasse. Ich kann auf Antrag bei Bedürftigkeit 50% der Beiträge erstattet bekommen. Dies nutzt mir als nunmehr Harz4 Fall nichts, da ich die anderen 50 % auch nicht aufbringen kann. Ulla Schmidts Gesetz droht mir aber massive Sanktionen an, falls ich keiner Kasse angehöre. Für nur 50% versichert mich die PKV nicht einmal im Standardtarif. Was hat Ulla Schmidt für meinen, sehr konkreten und keineswegs Einzelfall vorgesehen? Ich bitte um keine Rechtsberatung nur darum, was Frau Schmidt als konkrete Lösung anbietet. Sie werden verstehen, dass mir nur allgemeingültige Aussagen nicht hilfreich sind.
Mit freundlichem Gruß
Irene Denker