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Frage von Philipp W. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Philipp W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wodarg,

Die notwendige Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird durch die russische Duma blockiert. Die Übergangslösung eines 14. Zusatzprotokolls "bis", die zum 1. Oktober für die Unterzeichnerstaaten in Kraft tritt, wurde bisher von neun Staaten unterzeichnet, Deutschland ist nicht darunter.

In der Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage der FDP (16/10469) zum Thema Achtung der Grundrechte unterstreicht die Regierung: "Die Bundesregierung betrachtet den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als das zentrale Element des europäischen Menschenrechtsschutzes."

Wann wird die Übergangsregelung in Straßburg unterschrieben und/oder vom Bundestag ratifiziert?

Es stünde der Bundesregierung sicherlich gut zu Gesicht, dieses wichtige Zusatzprotokoll schnell zu unterzeichnen, um einerseits ein klares Bekenntnis zur Arbeit des Gerichtshofs zu geben und gleichzeitig die Verfahren deutscher Kläger zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Weber

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dieBasis

Sehr geehrter Herr Weber,

Herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung hat bereits Ende Mai der vorläufigen Anwendbarkeit des Protokolls 14 bis zugestimmt, so dass dieses für aus Deutschland anhängige Beschwerden bereits ab diesem Zeitpunkt Anwendung findet, ebenso verfahren hat die Schweiz.
Luxemburg, die Niederlande und Großbritannien haben ab dem 1. Juli 2009 die vorläufige Anwendbarkeit ebenfalls für sich akzeptiert.

Dänemark, Norwegen und Irland haben das Protokoll bisher gezeichnet und ratifiziert, so dass es für diese Mitgliedstaaten bereits ab dem 1.10.09 in Kraft tritt, bzw. für Norwegen und Dänemark ab sofort, da sie ebenfalls die vorläufige Anwendbarkeit von Protokoll 14 bis akzeptiert haben. Weiter unterzeichnet haben bisher Frankreich, Georgien, Monaco, San Marino, Slowenien und Spanien.

Nach meinen Informationen bereitet das Bundesjustizministerium bereits die Unterzeichnung und Ratifizierung von Protokoll 14 bis vor. Leider wird das Problem, mit dem der Menschenrechtsgerichtshof zu kämpfen hat, hierdurch nicht wirklich bzw. vollständig gelöst, da die meisten Beschwerden aus Russland kommen, das sich bekanntlich weigert, zu ratifizieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolfgang Wodarg