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Frage von Jochen B. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Jochen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

mit Interesse verfolge ich Ihre Antworten , sowie die andere Ihrere Kollegen zu den verschiedensten Themen.

Nun bin ich jedoch auf eine Aussage gestoßen , die mich etwas verwirrt....

Ihre Antwort auf die Frage von Julian Carstensen am 26.5 betreffend des STOPP Schildes ...

Zitat:
"....Die SPD, gerade in Person der Justizministerin Brigitte Zypris, war von Begin an sehr skeptisch und hat die Pläne der Bundesfamilienministerin immer wieder kritisiert..."

Hingegen steht in der FAZ folgerndes:
Zitat:
"...Für die Strafverfolgung von Internetnutzern, die auf die Stopp Seite umgeleitet werden, hatte sich dagegen vor allem Bundesjustizminsterin Brigitte Zypries ( SPD ) eingesetzt...."

Was entspricht denn nun den Tatsachen?
Oder ( so entsteht bei MIR jedenfalls der Eindruck ) will die SPD jetzt zurückrudern und Schadensbegrenzung für den folgenden Wahlkampf betreiben?

vielen Dank für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.
J.Becker

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Becker,

um Schadensbegrenzung geht es in keinem Fall, ganz im Gegenteil: Bei der Diskussion um das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten hatte die Union in Person von Ursula von der Leyen in völlig unreflektierter Weise versucht, nur durch Verträge zwischen Providern und dem BKA Internetseiten zu sperren. An dieser Stelle hat sich die Bundesjustizministerin von Beginn an vehement gewehrt. Da es um ein so sensibles Grundrecht wie die Informationsfreiheit geht, hat sie immer darauf bestanden, dass es eine klare gesetzliche Grundlage geben muss. Vor dem Hintergrund einer solchen gesetzlichen Regelung ist es in einem weiteren Schritt ein schwieriger Diskussionspunkt, ob die Daten, welche durch die Umleitung auf ein Stopp-Schild automatisch anfallen, zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Hier hat sich die SPD dafür entschieden, keine Speicherung und Verwendung der Daten zuzulassen. Das Bundesjustizministerium und die Ministerin hatten immer davor gewarnt, dass die Verwertung der anfallenden Daten nach bisheriger Rechtslage zwangsläufig erfolgt wäre. Durch das Gesetz wurde jedoch jetzt explizit ein Verwertungsverbot festgelegt, was dies verhindert.

Ich habe trotzdem mit „Nein“ gestimmt, weil ich es für riskant halte, diese Daten überhaupt irgendwo zu sammeln.

Weitere Informationen zum Thema können sie auch in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Rüther (vom 29.05.09) nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolfgang Wodarg