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Wolfgang Wiehle
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Frage von Anton V. •

Frage an Wolfgang Wiehle von Anton V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiehle,

hunderttausende Bürgerinnen und Bürger haben seit 2014 ihre Bedenken gegen die undemokratischen Schiedsgerichts- und Kontrollratsmechanismen der Freihandelsabkommen TTiP, TiSA und CETA demonstriert, ebenso groß sind die Widerstände gegen das vereinbarte Freihandelsabkommen JEFTA der EU mit Japan. Unsere, auch meine Bedenken richten sich in keiner Weise gegen die Idee des Freihandels an sich, auch nicht gegen die Nationen der zukünftigen Handelspartner, wie allen Ernstes in manchem Pressebericht verlautet wurde. Die Befürchtung ist, dass demokratische Mechanismen, geltendes Länderrecht, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz untergraben werden - durch einen internationalen Handelsgerichtshof ebenso wie durch private Schiedsgerichte, welche die EU und Japan in JEFTA offensichtlich wieder verankern wollen.

Wie stehen Sie zum jetzigen Verhandlungsstand von CETA und den anderen erwähnten Handelsabkommen? Sollte diese neoliberale Handelspolitik nicht dringend überholt werden, wozu auch eine grundlegende Neuverhandlung von CETA und JEFTA gehört?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr

Dr. A. V.

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Sehr geehrter Herr Dr. V.,

die mangelnde Transparenz beim Verhandeln der von ihnen genannten Freihandelsabkommen ist für mich genauso wie für Sie unvertretbar. Für JEFTA, das größtenteils im Geheimen verhandelt wurde, gilt diese Kritik sogar in verschärfter Weise. Ich teile Ihr grundsätzliches "Ja" zum Freihandel, aber dieser muss transparent gestaltet werden und muss für kleine und mittelständische Unternehmen genauso gut handhabbar sein wie für große Konzerne.

Freihandelsabkommen wie TTIP, TISA, CETA oder JEFTA dürfen die demokratische Selbstbestimmung der beteiligten Länder z.B. in Sachen Verbraucherschutz nicht aushöhlen. Das Verhältnis von nationaler Justiz und Schiedsgerichten (wenn es solche gibt) muss so geregelt sein, dass gegen Entscheidungen von Schiedsgerichten auf Wunsch eines Beklagten jederzeit die Berufung vor ordentlichen Gerichten möglich ist.

Selbstverständlich unterstütze ich gerne das Ziel einer Neuverhandlung von Abkommen, die gegen diese Grundsätze verstoßen.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Wiehle

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