![Wolfgang Vogel Portrait von Wolfgang Vogel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/wolfgang_vogel_1.jpg?itok=iADC97cw)
(...) Die Freigabe der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ist durch das Wertesystem unseres Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung bislang verboten. (...) Die Norm hat einen beidseitigen Schutzzweck: Umfassender Lebensschutz und die Verhinderung von Euthanasie. Es soll einer Relativierung des Lebens als objektives Rechtsgut entgegengewirkt werden. (...)