Portrait von Wolfgang Stefinger
Wolfgang Stefinger
CSU
97 %
33 / 34 Fragen beantwortet
Frage von Jens A. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Jens A.

Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,

ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, wie Sie und die SPD zu reagieren gedenken, wenn die folgenden Ausführungen stimmen sollten. Sollten diese nicht stimmen, so möchte ich Sie bitten mir dies ausführlich zu erklären. Unsere Demokratie steht auf dem Spiel und des Volkes Zorn sollte nicht unterschätzt werden...

http://norberthaering.de/de/27-german/news/699-magnette#weiterlesen

Angeblich bestehen die USA darauf, dass Investorenschutz via Schiedgerichte/Internationaler Gerichtshof usw. in CETA aufgenommen wird. Den Kanadiern wäre es egal bzw. nicht wichtig. Wenn das also auf Druck der USA/EU aufgenommen werden soll bzw. Bestandteil bleiben soll, dann ist das Verrat an Deutschland, der EU und seinen Bürgern.

Was für ein perfides Spiel wird hier gespielt?

Sie sind gewählter Vertreter der Bürger und als solcher dem Wohle derselben verpflichtet.

Für eine Stellungnahme Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Achenbach
Steuerberater, München

Portrait von Wolfgang Stefinger
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Achenbach,

vielen Dank für Ihre Frage zur Ausgestaltung des Investorenschutzes in CETA und für die Zusendung des Links. Was die SPD von den Ihnen übermittelten Ausführungen hält, müssen Sie bitte dort erfragen.

Ich habe den von Ihnen verlinkten Beitrag zur Kenntnis genommen. Die darin geäußerte Hypothese, dass vor allem die USA Kanada dazu drängen, den Investorenschutz mittels Schiedsgerichten bzw. einem Internationalen Gerichtshof in CETA zu verankern, kann ich nicht nachvollziehen. Die Argumentation in dem Artikel halte ich auch nicht für stichhaltig. Der vermeintliche Beleg, dass jedes US-Unternehmen mit einem Ableger in Kanada über CETA Klagen gegen europäische Staaten vornehmen kann, ist nämlich nicht zutreffend.

In CETA wurde explizit eine Klausel zur Verhinderung von Klagen von Briefkastenfirmen verankert. Damit Unternehmen als Investoren gelten, müssen sie eine substantielle Geschäftstätigkeit in einem der Vertragsstaaten ausüben oder unter der Kontrolle von natürlichen Personen aus einem der Vertragssaaten stehen.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Kanada eigenständig seine Abkommen verhandelt und dabei eigene Interessen über etwaige Interessen der USA oder der EU stellt. Wie Sie selbst erwähnen, haben Kanada und insbesondere auch Deutschland bereits in der Vergangenheit zahlreiche Verträge geschlossen, die den Investorenschutz über Schiedsgerichtsverfahren gewährleisten.

CETA sieht eine neue Regelung der Schiedsgerichtsbarkeit vor. Dabei benennen beide Vertragspartner 15 Schiedsrichter für den Fall, dass es zu Streitigkeiten kommen sollte. Es wird eine Berufungsinstanz geschaffen und mögliche Schiedsverfahren werden unter Anwendung der UNCITRAL Transparenzregeln (United Nations Commission on International Trade Law) durchgeführt. Diese sehen grundsätzlich unter anderem die Veröffentlichung aller maßgeblichen Dokumente vor und die öffentliche Durchführung der Anhörungen.

Als weiteres Indiz, dass CETA im beiderseitigen Interesse zwischen Kanada und der EU liegt und unabhängig von einem unterstellten Druck der USA geschlossen wurde, möge Ihnen der Kurswechsel des neu gewählten US-Präsidenten Trump in Bezug auf Freihandelsabkommen dienen. Trump hat angekündigt, eine Abkehr von TTP (Transpazifisches Freihandelsabkommen) vorzunehmen und wird TTIP (Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU) voraussichtlich ebenfalls nicht verwirklichen. Dieser Kurswechsel der USA hat jedoch keinen Einfluss auf CETA. Es bleibt somit dabei, dass CETA ein modernes und zukunftsfähiges Abkommen ist, das zur Sicherung des Wohlstands in der EU und Kanada beiträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Wolfgang Stefinger
Wolfgang Stefinger
CSU