Frage an Wolfgang Spanier von Karsten S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Spanier,
ich wende mich an Sie, weil Sie als Vertreter meines Wahlkreises und Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind.
Meine Frau geht seit kurzem einer Tätigkeit als Tagespflegeperson nach. Abzüglich der Aufwandspauschale bleiben ihr bei einem Kind ca. 200 Euro im Monat.
Meine Frau hat nun überlegt, ein zweites Tagespflegekind anzunehmen. Dadurch würde sie jedoch die Einkommensgrenze von 360 Euro leicht überschreiten und müsste 140 Euro Mindestbeitrag für eine eigene Krankenversicherung bezahlen. Steigt ihr Einkommen auf über 400 Euro, fallen zusätzlich noch 19,9 Prozent Rentenversicherungsbeiträge an.
Im ungünstigsten Fall müsste sie das zweite Tageskind also fast entgeltfrei betreuen. Bei einem Stundenlohn von ca. 4 Euro lohnt es sich also nicht, ein zweites Tageskind anzunehmen.
Wie kann ich diesem Problem aus dem Weg gehen, ohne in Gefahr zu laufen, das Finanzamt, die Renten- und Krankenversicherung zu unterlaufen?
Sehr geehrter Herr Strohkirch,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Beim Ausbau der Kinderbetreuung für die Unter-Dreijährigen soll auch die Tagespflege einen wichtigen Beitrag leisten. Die Tagespflege ist eine berufliche Tätigkeit, die fachlich anspruchsvoll ist und selbstverständlich auch einen Sozialversicherungsschutz vorsieht.
Die Kindertagespflege soll mittelfristig zu einem anerkannten Berufsbild entwickelt werden. Das entspricht der Bedeutung dieser Tätigkeit.
Die Besteuerung von Einnahmen aus der Tagespflege und auch die Regelungen zur Sozialversicherung liegen vor.
Diese Regelungen gelten und ich kann Ihnen natürlich keinen Vorschlag machen, wie Sie diesen Regelungen „aus dem Wege gehen können“.
Einkommensgrenzen sind immer in dem Fall problematisch, in denen man knapp über diesen Grenzen liegt. Das gilt auch für die Betriebsausgabenpauschale.
Genauere Informationen zur Kindertagespflege und zur Besteuerung finden Sie in den Bundesministerien. Die Links füge ich Ihnen bei:
http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=111844.html
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Spanier, MdB