Frage an Wolfgang Spanier von Torben F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Spanier,
Sie haben für das umstrittene "BKA-Gesetz" gestimmt.
Ich habe den Eindruck, dass das Gesetz die Privatsphäre einschränkt und dem Missbrauch Tor und Tür öffnet, ohne dass es die Lage auch nur ansatzweise erfordern würde.
Ich würde mich freuen, wenn sie ihre Entscheidung begründen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Torben Finkemeier
Sehr geehrter Herr Finkemeier,
am 12.11.08 ist das BKA-Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Deutschen Bundesrat.
Ziel des BKA-Gesetzes ist es, Bürger vor einem Terroranschlag zu schützen. Künftig kann das BKA die Gefahrenabwehr in Fällen von internationalem Terrorismus wahrnehmen, wenn "eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht".
Das BKA erhält nach dem Gesetz, die in den Polizeigesetzen der Länder bereits festgelegten Befugnisse zur Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel Befragung, Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Personen, Sachen und Wohnungen.
Neu ist im Wesentlichen das Instrument der Online-Durchsuchung. Im Rahmen der Online-Durchsuchung kann das BKA Programme einsetzen, um "Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten". Ein Richter muss dies anordnen. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn Gefahr im Verzug ist.
Ich habe im Deutschen Bundestag dem Gesetz zugestimmt, obwohl ich große Bedenken, wegen der Ausnahmefälle bei der Online-Durchsuchung hatte und der Abgrenzung des privaten Bereichs.
Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen und der Schutz der Bürgerrechte waren gegeneinander abzuwägen. Eine schwierige Gradwanderung. Für mich haben die Argumente, die für eine gesetzliche Regelung sprechen überwogen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Spanier