Frage an Wolfgang Spanier von Lothar R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spanier,
nun ist es beschlossene Sache, der einheitliche Krankenkassenbeitragssatz beträgt 15,5 %. Zur Abfederung wurde die Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % gesenkt. Die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen und die steuerliche Absetzbarkeit des Krankenkassenbeitrages.
Ich habe da eine Frage: Welche Möglichkeit zur Abfederung habe ich als Rentner?
Mein derzeitiger Beitragssatz beträgt 12,9 %. Zahlen wieder einmal die Rentner die Zeche???
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Reipa
Sehr geehrter Herr Reipa,
vielen Dank für Ihre Frage.
In unserer solidarischen Krankenversicherung müssen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die Rentnerinnen und Rentner einen gleichen Beitrag zahlen.
Ich halte es für richtig, dass wir den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung senken konnten, um in diesem Bereich die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu entlasten. Diese Beschäftigten tragen die Belastung der Arbeitslosenversicherung. Erst die deutlich gesunkene Arbeitslosigkeit hat einen geringeren Beitragssatz ermöglicht.
Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten finanzieren mit ihren Beiträgen zur solidarischen Rentenversicherung die Renten der jetzigen Rentnerinnen und Rentner. Das ist auch richtig, weil jede Rentnerin und jeder Rentner einen eigenen Rentenanspruch erarbeitet hat. Auch hier funktioniert das Prinzip der Solidarität.
Wenn man dies im Zusammenhang betrachtet, kann man meiner Meinung nach nicht von einer Benachteiligung der Rentner sprechen.
Die Erhöhung des Kindergeldes geht nicht zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner. Es geht um unsere Kinder und Enkel, um die nachfolgende Generation, die künftig unsere Renten erarbeiten soll, die damit besser vom Staat gefördert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Spanier, MdB