Frage an Wolfgang Spanier von Rudolf W. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Spanier,
Ihrer Biographie auf bundestag.de entnehme ich, Sie sind auch für Senioren zuständig. Weiter entnehme ich Ihrer Antwort an Herrn Broziewski vom 20.2.2008, dass sie eine Diätenerhöhung nach vielen Jahren von Nullrunden für angemessen halten.
Warum Herr Spanier gilt das nicht auch für Rentner, die ebenfalls mit 8 % nicht überaus unangemessen bedient wären. Haben diese doch ebenfalls lange Jahre des Darbens und der Kaufkraftminderung hinter sich.
Ich forder Sie daher auf, sich für die Rentner einzusetzen und nicht nur für Pensionäre.
Weiter frage ich Sie, wann Sie Ihre Kollegen dazu bringen werden, die versicherungsfremden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse klar zu definieren und in den Kassenberichten der Rentenversicherung auch klar abzugrenzen.
Nach meiner Kenntnis decken auch heute die Bundeszuschüsse an die GRV noch nicht diese zweckfremden Entnahmen.
Weiter frage ich Sie, wann wird in das Grundgesetz ein Artikel eingebracht, der die Rentenversicherungskasse vor dem Zugriff der Politiker für Zwecke des allgemeinen Haushaltes unmöglich macht.
Dass die versicherungsfremden Entnahmen Fakt sind, bestätigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit AZ IVb - 96 - Wöhrle/07 vom 13.3.2007. Dort ist zu lesen dass versicherungsfremde Leistungen in erheblichem Umfange der GRV entnommen wurden.
Für eine sachdienliche Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden und sicherlich auch die 20 Millionen Rentner.
mfg
Rudolf Wöhrle
Sehr geehrte Herr Wöhrle,
wie Sie wissen, werden die Renten in diesem Jahr um 1,1 Prozent erhöht und im nächsten Jahr voraussichtlich um 2 Prozent.
Das ist nur möglich, weil die Nettolöhne steigen und der Abschlag bei der Rentenerhöhung um jeweils 0,6 Prozent in diesen beiden Jahren ausgesetzt wird.
Dieser Rentenabschlag wurde eingeführt, um die Rentenerhöhungen zu dämpfen und damit gleichzeitig den Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ebenfalls zu dämpfen.
Ein knappes Drittel der jährlichen Rentenausgaben werden durch Bundeszuschüsse aus Steuermitteln finanziert. Das sind rund 80 Milliarden Euro jährlich. Damit werden die so genannten versicherungsfremden Leistungen finanziert, dass heißt Leistungen für die keine Beiträge gezahlt worden sind, zum Beispiel Witwenrenten und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der späteren Rente.
Entnahmen aus der Rentenkasse für Zwecke des allgemeinen Haushalts gibt es nicht. Umgekehrt wird die Rentenkasse in großem Umfang aus dem allgemeinen Haushalt mitfinanziert.
Zur weiteren Entwicklung der Renten möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber die Veränderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung übertragen hat.
Bei der Frage nach der Rentenerhöhung dürfen wir nicht nur an die jetzigen Rentnerinnen und Rentner denken, sondern an die Alterversorgung unserer Kinder und Enkel. Aufgrund des Demografischen Wandels werden wir künftig weniger Beitragszahler haben, aber deutlich mehr Menschen, die länger Rente beziehen. Wir müssen die steigenden Ausgaben und die Höhe der Beitragssätze in ein Gleichgewicht bringen. Beide - die jüngeren aktiv Beschäftigten und die Älteren, die einen Anspruch auf Altersversorgung haben, müssen ihren Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Spanier