Frage an Wolfgang Spanier von Stephan M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, werter Herr Spanier,
wie Sie sicher an meiner Adresse haben sehen können, wohne ich nicht in Ihrem Wahlkreis. Als ehemaliger "Löhner", der auch einmal Ihr Schüler war, habe ich aber weiterhin Interesse an meiner Heimatstadt und meinem Heimatkreis.
Seit längerem ist die Umgehung Bad Oeynhausens ein viel diskutiertes Thema. Mir bekannt sind eine Nord- und eine Südvariante als mögliche Optionen. Nach mir vorliegenden Informationen soll die Nordvariante realisiert werden.
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie stehen Sie zu der Umgehung und welcher Variante stimmen Sie zu?
Was sind die für Sie entscheidenden Argumente für Ihre Wahl?
Welches sind die aus Ihrer Sicht entscheidenden Argumente gegen andere Möglichkeiten.
Ich hoffe nicht wie die drei vorangegangenen Fragesteller ohne Antwort zu bleiben,
mit freundlichem Gruß,
Stephan Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
der Lückenschluss der A 30 im Bereich Bad Oeynhausen ist dringend erforderlich und deshalb im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Dies war politisch im Land NRW und auch im Deutschen Bundestag unstrittig. Es hat keine Gegenstimme gegeben.
Die Linienbestimmung, das heißt unter anderem die Entscheidung über die Nord- bzw. Südvariante, ist am 07. März 1975 erfolgt. Die festgelegte Linienführung wurde von den Ergebnissen der 1992 abgeschlossenen UVS bestätigt. Die Linienführung, wie auch die jetzt vorgelegte Planung hat der Rat der Stadt Bad Oeynhausen unterstützt.
Eine erneute Entscheidung, ob es eine Nord- oder Südumgehung geben soll, steht derzeit überhaupt nicht zur Debatte.
Mittlerweile liegt ein Planfeststellungsbeschluss zur Nordumgehung vor. Das Bundesverwaltungsgericht wird über die gegen diese Planung eingegangenen Klagen entscheiden. Diese Entscheidung des höchsten Gerichts kann und werde ich nicht beeinflussen.
Ob einzelne Abwägungen im Planfeststellungsbeschluss sach- und fachgerecht sind, kann ich fachlich nicht beurteilen. Eine Planung für die so genannte Südumgehung liegt nicht vor, kann also auch nicht beurteilt werden.
Im Übrigen, haben wir uns bei allen Anfragen über abgeordnetenwatch.de jeweils direkt mit den Fragestellern in Verbindung gesetzt und eine entsprechende Antwort gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Spanier, MdB