Frage an Wolfgang Spanier von Hansi S. bezüglich Verkehr
Herr Spanier, sind sie ein Tierfreund, und werden sich auch für die Abschaffung der Hundesteuer einsetzen, denn viele alleinstehende, und ältere Leute können diese Steuern bald nicht mehr aufbringen, zumal nichts für die Tiere getan wird, in Löhne kostet z,b,1 Hund 48 Euro, bei 2 Hunden bezahlt man schon 132 Euro, für 3 Hunde zahlt man 231 euro,was wird mit diesem Geld gemacht?S etzen Sie sich auch für die Tierhalter ein, dann haben sie viel stimmen gewonnen..
Gruß Hans aus Löhne
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Hundesteuer kann nicht vom Deutschen Bundestag abgeschafft werden.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer auf das Halten von Hunden. Die Rechtsgrundlage für die Hundesteuer schafft das Land Nordrhein-Westfalen. Abgeschafft werden kann die Hundesteuer also nur vom Land Nordrhein-Westfalen.
Mir persönlich ist der Tierschutz sehr wichtig: Wir haben uns für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz eingesetzt.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26. Juli 2002, das am 1. August 2002 in Kraft getreten ist, wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über die Bedeutung des Tierschutzes abgeschlossen.
In Artikel 20a GG wurden danach nach dem Wort "Lebensgrundlagen" die Wörter "und die Tiere" eingefügt Artikel 20a GG hat nunmehr folgende Fassung:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen *und die Tiere* im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Spanier