Wolfgang Schnabel
FDP
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Frage von Norbert K. •

Frage an Wolfgang Schnabel von Norbert K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schnabel,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Es geht mitnichten um Kopftücher sondern um den Fall eines Realschullehrers aus Baden-Württemberg der in einer antifaschistischen Initiative aktiv ist. Dies ist der Grund für das Berufsverbot. Verbal sind ja alle gegen Faschismus. Aber wenn jemand dies ernst nimmt bekommt er Berufsverbot. Höchste europäische Rechtssprechung hat sich hierzu eindeutig geäußert.

Wie steht die FDP zum, in meinen Augen vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzes, durch Frau Schavan?

MfG
Norbert Kuske

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kuske,

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß eine so gwiefte Ministerin bei so viel Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ( Sie gehören doch auch dazu) vorsätzlich, wie Sie es formulieren, das Grundgesetz bzw. andere Gesetze bricht. In solch einem Falle, wäre es ein Leichtes, dem über die Gerichte Einhalt zu gebieten. Kann es sein, daß dies zunächst eine private Interpretation Ihrerseits ist? Das Beamtenrecht sieht durchaus vor, daß ein Beamter Gewähr dafür bieten muß, fest auf dem Boden der sogenannten FDGO zu stehen, widrigenfalls eine Übernahme in das Berufsbeamtentum nicht gewährt werden darf. Ich erinnere mich, daß jüngst in vielen Fällen so mit ehemaligen Stasi-Mitarbeitern verfahren wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der genannte Lehrer nicht dagegen gerichtlich angegangen ist. Es werden also Gerichtsurteile auch zu seinem Fall vorliegen, auf die sich die dortige Kultusverwaltung stützen kann. Ich kann mich durchaus an die heftige Diskussion in meinen jungen Studienratsjahren erinnern (es war die sog.APO-Zeit), als in der Öffentlichkeit diese gesetzliche Regelung konträr diskutiert wurde. Von vielen ist damals der Begriff "Berufsverbot" durchaus als eine bewußte Verschleierung, als ein Versuch, den demokratischen Staat als repressiv zu diskreditieren, angesehen worden. Es handelt sich, wenn man ein wenig pingelig ist, wohl eher um ein Übernahmeverbot in den Status eines Berufsbeamten als um ein generelles Berufsverbot. Eine "antifaschistische" Haltung allein, die ja die meisten Menschen in unserem Lande haben, kann im inkriminierten Fall nicht allein ausschlaggebend gewesen sein. Dazu bedürfte es weiterer Informationen.

Mit freundlichem Gruß,
Ihr Wolfgang Schnabel