Frage an Wolfgang Schnabel von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kittler,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß
Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske
Sehr geehrter Herr Kuske,
Der konkrete Fall von 1995 (Europ. Gerichtshof im Fall Klee) ist mir noch -vage- erinnerlich. Mir ist das administrative Vorgehen der baden-württembergischen Regierung nicht bekannt. Ich vermute, es geht um einen Fall von Einstellung in den Schuldienst im Beamtenverhältnis im Zusammenhang mit der sog. Kopftuchproblematik. Ich würde schon darum bitten, daß Sie mir Problematik und Umstände des von Ihnen beklagten Falles mitteilen, damit ich Ihnen präzise meine Meinung sagen kann. I.ü. : es gibt noch Richter in Deutschland. Im Zweifelfall muß der Klageweg beschritten werden, das ist in einem Rechtsstaat der angemessene Weg.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Wolfgang Schnabel