
(...) Ich sehe keine Notwendigkeit, Befugnisse der Polizei zu ändern. Beamte der Bundespolizei handeln regelmäßig auch in schwierigen Ausnahmesituationen mit Augenmaß und Besonnenheit nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (...)
CC 3.0 | CDU Bundesgeschäftsstelle
(...) Ich sehe keine Notwendigkeit, Befugnisse der Polizei zu ändern. Beamte der Bundespolizei handeln regelmäßig auch in schwierigen Ausnahmesituationen mit Augenmaß und Besonnenheit nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (...)
(...) Eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern, Dienstnummern oder Dienstmarken besteht nicht. Daher ist das Tragen von Namensschildern zur Dienstkleidung bei polizeilichen Einsätzen, in denen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei regelmäßig einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt werden, nicht vorgesehen. Diese Regelung hat sich in der polizeilichen Praxis bewährt und wurde in Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutzbedürfnis der Polizisten und ihren Familien sowie der Fürsorgepflicht des Dienstherrn getroffen. (...)
(...) es ist einfach Ihnen eine kurze Antwort zu geben. Einen Einsatz der Bundeswehr im Inland gegen Streikende oder Demonstranten kommt überhaupt nicht in Betracht. Streikrecht und Versammlungsfreiheit sind im Grundgesetz verbürgt. (...)
(...) mit Ihnen bin ich einer Meinung, dass es schrecklich ist, wenn unschuldige Menschen durch Waffengewalt getötet werden. Gerade deshalb führt die Bundesregierung eine sehr verantwortungsvolle Kontrolle von Rüstungsexporten durch und gestaltet den Rüstungsexport restriktiv. (...)