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Frage von Michel B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michel B. bezüglich Recht

Was halten sie gerade in Bezug auf aktuelle Übergiffe von Polizeibeamten im Dienst ( http://www.youtube.com/watch?v=0J0uEdG6y5E ) von einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Demonstrationen sowie einer regelmäßigen psychologischen Überprüfung von Polizisten, die in direkten körperlichen Kontakt mit Demonstranten kommen?.

Da die Identifikation von gewalttätigen Polizisten durch die Beamten selbst unterlaufen wird , bleibt als einzige nicht die polizeilichen Maßnahmen störende Option das Anbringen von gut sichtbaren auf der Veranstaltung eindeutigen Identifikationsnummern an den eingesetzen Kräften.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bretschneider,

als Bundesminister des Innern kann ich nur für die Bundespolizei Auskunft geben. Hinsichtlich der Sachlage bei den Polizeien der Länder rege ich an, bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder anzufragen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern, Dienstnummern oder Dienstmarken besteht nicht. Daher ist das Tragen von Namensschildern zur Dienstkleidung bei polizeilichen Einsätzen, in denen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei regelmäßig einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt werden, nicht vorgesehen. Diese Regelung hat sich in der polizeilichen Praxis bewährt und wurde in Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutzbedürfnis der Polizisten und ihren Familien sowie der Fürsorgepflicht des Dienstherrn getroffen.

Sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, sind Polizeibeamte jedoch verpflichtet, den von ihren Amtshandlungen betroffenen Personen ihren Namen, ihre Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen. Soweit es aus Gründen der Eigensicherung erforderlich ist, können sie sich auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglicht.

Bundespolizeibeamte werden regelmäßig fortgebildet, um auch in konfliktträchtigen Situationen, die in hohem Maße belastend wirken können, besonnen und umsichtig zu agieren. Schwierige Einsätze werden grundsätzlich - auch mit psychologischer Unterstützung - nachbereitet, so dass ich für eine regelmäßige psychologische Überprüfung keine Veranlassung sehe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble