(...) meine Entscheidung, die Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den Ermittlungsverfahren wegen des Mordes an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen zwei Begleitern nicht freizugeben, berührt nicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der in Art. 20 Abs. (...)
(...) Sollten wir uns nicht die Zeit nehmen, um genau anzusehen, was in unserer Gesellschaft los ist? Die Ursachen von Jugendgewalt sind vielschichtig, wie z.B. innerfamiliäre Gewalterfahrungen, Alkohol- und Drogenkonsum, fehlende soziale Bindungen, Ausgrenzungserfahrungen, Defizite in der bildungsmäßigen Integration oder die Nutzung gewalthaltiger Medien. Zur Bekämpfung solcher Ursachen sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert, ihrer jeweiligen Verantwortung noch stärker gerecht zu werden und aufmerksam zu sein. (...)
(...) Der Gang zu einem einschlägigen Kiosk zum Erwerb kinderpornographischer Bilder ist schon wegen der äußeren Umstände mit einem Makel verbunden und damit für den potentiellen Käufer erkennbar gesellschaftlich verpönt. Wer im Internet beispielsweise aus dem heimischen Arbeitszimmer mit einigen Klicks die erwünschten Inhalte betrachten kann, dem ist möglicherweise nicht immer bewusst, dass dieses Verhalten gesellschaftlich verpönt und strafrechtlich relevant ist. Um dies zu ändern, wird statt der ursprünglich aufgerufenen Seite ein "Stopp-Schild" erscheinen. (...)